Der Prozess um das unterirdische Rechenzentrum, den sogenannten Cyberbunker, in Traben-Trarbach könnte zumindest in Teilen noch einmal neu verhandelt werden.
Vertreter sowohl der Angeklagten als auch der Bundesanwaltschaft sprachen sich am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dafür aus, Details noch einmal neu klären zu lassen.
Auch der dritte Strafsenat in Karlsruhe äußerte Zweifel etwa an der Berechnung des Landgerichts Trier, wie groß der Anteil an Servern im Cyberbunker war, über die zigtausende Straftaten gegangen waren.
Richter wollen Entscheidung am 12. September verkünden
Die Richter wollen ihre Entscheidung am 12. September verkünden.
Es geht um einen der bundesweit größten Prozesse um Cyberkriminalität und ein hochgesichertes Rechen- und Datenverarbeitungszentrum in einer früheren NATO-Bunkeranlage auf einem ehemaligen Militärgelände in Traben- Trarbach an der Mosel.
Das Landgericht Trier hatte sieben Männer und eine Frau Ende 2021 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Die Verteidiger plädierten am BGH auf Freisprüche.