Sexuelle Gewalt an Kindern, Cybermobbing, das Recht am eigenen Bild: Der Kinderschutzbund Trier und die Puppenbühne der Polizei arbeiten Hand in Hand.
Mitten im großen Saal des Bürgerhauses Trier-Nord steht Isabelle Groß de Garcia, Puppenspielerin von der Polizeipuppenbühne Trier und ist umringt von Puppen. Vor ihr sitzen 35 Kinder, dazu einige Lehrer und Eltern und verfolgen gebannt die gespielte Puppentheatergeschichte über Jakob. "Da gibt es dieses eine Bild von deiner Schwester. Kannst du uns das bitte schicken, Jakob?", wird er von Schulkameraden aufgefordert. Dass seine Schwester damit womöglich nicht einverstanden ist, wird Jakob erst bewusst, als es zu spät ist und er das Bild bereits in den Klassenchat gestellt hat.
Eine Situation, die vielen der Zuschauer bekannt vorkommt. "Gerade mit den Handys, die heute jeder mit sich führt, ist es schnell passiert, dass mal ein Bild gemacht wird. Es fragt auch nicht jeder nach und es ist auch nicht jeder so sensibel für das Thema", reflektiert Petra (Name ist geändert), eine Mutter aus der Runde. Ihr 12-jähriger Sohn hat sein eigenes Handy. Und schließlich könne und wolle man schlicht nicht alles kontrollieren, was da in Chats ausgetauscht wird.
Besitz von Smartphone, Tablet und Co schon fast selbstverständlich
Und damit ist er nicht allein. Laut der JIM-Studie 2022 besitzen 96 Prozent der befragten Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren ein Smartphone. Außerdem gaben 93 Prozent der Befragten im vergangenen Jahr an, den Kurznachrichtendienst "WhatsApp" regelmäßig zu nutzen.
Je mehr die Bedeutung und der mediale Einfluss bei Kindern und Jugendlichen wächst, desto wichtiger ist es nach Ansicht des Leiters der Zentralen Prävention des Polizeipräsidiums Trier Marc Powierski, präventiv über die damit verbundenen Gefahren, Konsequenzen und das Recht am eigenen Bild aufzuklären. Dabei würden Kinder und Jugendliche in den gängigen Chats nicht nur zu Opfern.
Ganz viele Kinder seien auch, oft unbewusst, als Täter im Netz unterwegs, indem sie nicht nur einfache Bilder, sondern auch hochsensibles Material verschicken oder weiterleiten. "Ein großes Problemfeld für die Polizei ist eben, dass gerade kinderpornografische Sachen immer mehr im Umlauf sind", sagt Marc Powierski.
Zahl der minderjährigen Täter steigt an
In 40 Prozent der bundesweiten Fälle von geteiltem kinderpornografischen Material sind die Täter, laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022, unter 18 Jahren alt und somit minderjährig. "Ich glaube tatsächlich, dass einige Kinder sich gar nicht bewusst sind, dass das Straftaten sind", so Marc Powierski. Aufgrund ihres jungen Alters fehle es ihnen am Unrechtsbewusstsein und am gesunden Urteilsvermögen.
Sexuelle Gewalt Wie können wir Kinder besser schützen?
Jedes fünfte Kind könnte schon einmal von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen sein. Häufig kommen die Täterinnen und Täter aus der eigenen Familie.
Zusätzliche Gründe für die steigenden Zahlen sind auch die Meldungen des "National Center of Missing and Exploited Children" (NCMEC) in den USA, die solche Delikte ermitteln und sie dann über das Bundeskriminalamt an die zuständigen Polizeidienststellen in Deutschland schicken.
Was vielen außerdem unklar ist: Nicht nur das Verschicken, das meint, die Verbreitung von Kinderpornografie zählt als Straftat, sondern auch der Besitz. Somit kann ein geteiltes Bild in einer WhatsApp-Gruppe dem Betroffenen schnell zum Verhängnis werden. Ein Umstand, der nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene von Bedeutung ist. Um dem vorzubeugen hat Petra bereits ihre Einstellungen bei WhatsApp angepasst, sodass zumindest keine Bilder, die in Gruppenchats geschickt werden, auf ihrem Smartphone gespeichert werden.
Tipps vom Fachmann
Marc Powierski empfiehlt darüber hinaus vor allem immer wieder mit den Kindern und Jugendlichen das Gespräch zu suchen und sich auszutauschen. "Gehen Sie nicht unbedingt hin und kontrollieren sie das Handy, sondern sprechen sie gemeinsam mit ihrem Kind darüber, ob es solche Inhalte schon mal geschickt bekommen hat", sagt Powierski.
Sollte es der Fall sein, dass kinderpornografische Inhalte verschickt wurden, sei eine schriftliche Anzeige inklusive beigefügter Bilder bei der Polizei ratsam. Die Anzeige sollte allerdings schnellstmöglich, nachdem das Material aufs Handy gelangt ist, gemacht werden, da schon der Besitz über einen längeren Zeitraum strafbar ist. Nachdem die Anzeige erstattet wurde, müssen die Bilder umgehend gelöscht werden.
Präventionsarbeit zukünftig unersetzbar
Allen, die sich unsicher sind, legt Marc Powierksi den Kontakt zur Opferschutzbeauftragten des Polizeipräsidiums Trier ans Herz. Oder ein vertrauliches Gespräch mit dem Kinderschutzbund Trier, mit dem er und seine Kollegen in der Zukunft noch viel zusammen auf die Beine stellen wollen, um vor allem eins zu schaffen: Aufklärung!