Ein 28-Jähriger hat nach den Ausschreitungen vor einer Disco in Trier-West an Weiberfastnacht 2023 Lügen über Polizisten verbreitet. Er muss jetzt eine Geldstrafe zahlen.
Ein 28-jähriger Mann aus Trier ist wegen Beleidigung und Verleumdung vor dem Amtsgericht Trier zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 10 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte gestand, auf seinem Instagram-Account Falschinformationen veröffentlicht zu haben.
Die Behauptungen stellte der Angeklagte im Zusammenhang mit den sogenannten Discorandale in Trier-West an Weiberfastnacht 2023 auf, als es zu einer Auseinandersetzung der Polizei mit mehreren Personen kam. Er hatte gepostet, Polizisten hätten einen der Beteiligten bewusstlos geschlagen und mit einem Taser verletzt, was nicht stimmte.
Angeklagter bereut Tat
Der Angeklagte war ohne Anwalt vor Gericht erschienen. Er sagte, er bereue, was er getan habe. Er sei Musiker und habe die Kunstfigur eines Straßenrappers erschaffen. Als diese Kunstfigur habe er die Inhalte gepostet. Seine Fans erwarteten von ihm, dass er als Straßenrapper zu aktuellen Ereignissen etwas auf Instagram veröffentliche. Die Richterin ließ dieses Argument nicht gelten. Er könne sich nicht hinter einer Kunstfigur verstecken. Er sei dafür verantwortlich, was er veröffentliche.
Informationen ungeprüft auf Instagram verbreitet
Der Angeklagte gestand vor Gericht, er habe Informationen von anderen erhalten und sie ungeprüft auf Instagram verbreitet. Das sei ein Fehler gewesen, sagte er vor Gericht. Er hatte verbreitet, ein an den Ausschreitungen Beteiligter sei später in einer Zelle wieder von Polizisten zusammengeschlagen worden. Er habe ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Auch das stimmte nicht, denn der Mann wurde weder geschlagen noch musste er ins Krankenhaus.
Hassrede gegen Polizei
Der Angeklagte hat auf Instagram die Nachricht "1312" verbreitet, ein Zahlencode, der nach den Buchstaben ACAB - "All cops are bastards" bedeuten soll. Hierzu sagte der Angeklagte, der sich selbst vor Gericht verteidigte, er habe niemand konkret beleidigen wollen, er habe keine Namen genannt. Doch die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, dadurch, dass er direkt auf die Ausschreitungen und den Polizeieinsatz an Weiberfastnacht in Trier-West Bezug genommen habe, sei das keine pauschale Kollektivbeleidigung.
Mit Schreckschusspistole mehrmals in die Luft geschossen
Außerdem gab der Angeklagte zu, an Silvester 2023 mit einer Schreckschusspistole mehrmals in die Luft geschossen und ein Video davon im Internet veröffentlicht zu haben. Er hatte keinen Waffenschein. Er habe ein paarmal vor seinem Haus in Trier in die Luft geschossen, um allen ein frohes neues Jahr zu wünschen, gab er vor Gericht zu. Das sei ein Fehler gewesen, der ihm in der Silvesternacht nicht bewusst gewesen sei.
Tatort Internet
Hass und Hetze und das Verbreiten von Lügen und Verleumdungen im Internet sind strafbar. Nach den Ausschreitungen vor der Disco in Trier-West hatte es deshalb einige Anzeigen und Anklagen gegeben.