Der Cyberbunker von Traben-Trarbach kann verkauft werden. Die früheren Betreiber wollten ihn zurück, sind aber mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Damit kann die Akte "Cyberbunker" jetzt endgültig geschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht beendet den Fall mit seiner Entscheidung. Wie der "Trierische Volksfreund" zuerst berichtete, hat das Gericht eine Verfassungsbeschwerde der früheren Betreiber abgelehnt. Das Land Rheinland-Pfalz kann den Bunker verkaufen.
Das Gericht begründet laut dem Bericht seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Fall keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung habe.
Frühere Eigentümer hartnäckig
Die früheren Eigentümer ließen bis zuletzt nicht locker. Sie wollten den Bunker zurück, hatten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Mit der Folge, dass das Landesamt für Steuern wegen des schwebenden Verfahrens den Verkaufsprozess gestoppt hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte die für die Vermarktung zuständige Behörde bereits Kontakt mit möglichen Interessenten.
Klagen blieben in Vorinstanzen erfolglos
Dass die früheren Betreiber weiter versucht hatten, den Cyberbunker zurückzubekommen, kam nicht überraschend: Die niederländische Stiftung "Wasteland" als eingetragene Eigentümerin hatte zuvor bereits vor dem Landgericht Trier sowie dem Oberlandesgericht in Koblenz versucht, den Cyberbunker für sich zu beanspruchen, in dem sie gegen den Einzug klagte.
Der Anwalt der Stiftung argumentierte, dass Vertreter während des mehr als ein Jahr dauernden Hauptverfahrens gegen die Bunkerbande nicht gehört worden seien.
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Cyberbunker wurde 2019 von der Polizei gestürmt
Der sogenannte Cyberbunker war 2019 von der Polizei gestürmt worden. Die Betreiber, darunter auch der Bunkerchef, wurden verhaftet und später zu Haftstrafen verurteilt. Über die Rechner in dem ehemaligen Nato-Bunker hatten Kriminelle unter anderem Drogen im Darknet verkauft.
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