Urteil am Arbeitsgericht Trier: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss einer Bistumsmitarbeiterin 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ackermann hatte den Namen der Frau öffentlich in einer Konferenz genannt. Die Frau, die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannt ist, war in den 1980er Jahren von einem Priester missbraucht und zu einer Abtreibung gedrängt worden.
Das Gericht hatte zwar angeordnet, dass Bischof Ackermann persönlich zur Urteilsverkündung erscheint - doch dieser schickte seine Anwälte mit einer Vollmacht zum Termin. "Das kennt man von Kindergartenkindern", bewertet Hermann Schell von der Betroffeneninitiative MissBiT das Nichterscheinen Ackermanns.