Essen und Getränke to go

Kunden dürfen jetzt Mehrwegverpackungen verlangen

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Kunden und Kundinnen dürfen jetzt selbst entscheiden, ob sie Einweg- oder Mehrwegverpackungen erhalten. Der DEHOGA sieht eine enorme Belastung, Umweltschützern geht das Gesetz nicht weit genug.

Wer sich einen Kaffee zum Mitnehmen bestellt oder in der Mittagspause ein warmes Essen im Restaurant abholt, hat jetzt das Recht darauf, eine Mehrwegverpackung zu bekommen. Wir klären die wichtigsten Fragen zur neuen sogenannten Mehrwegangebotspflicht.

Was gilt ab dem 1. Januar 2023 genau?
Was bedeutet die Änderung für die Gastro-Branche?
Für wen gilt die Mehrweg-Pflicht?
Wie funktioniert das System mit dem Mehrweg-Geschirr?
Was sagen Kritiker?

Was gilt ab dem 1. Januar 2023 genau?

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks müssen entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Es ist aber erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Landesbehörden. Die Länder entscheiden selbst, ob sie die Aufgaben an Kommunen abgeben.

Die Änderung im deutschen Verpackungsgesetz setzt EU-Vorgaben um. Danach müssen die Mitgliedsländer bis 2026 messbar weniger Plastik-Einweg-Becher und -Schalen verbrauchen. 

Was bedeutet die Änderung für die Gastrobranche?

"Wir sehen eine weitere enorme Belastung auf uns zukommen“, sagt Gereon Haumann, DEHOGA-Präsident in Rheinland-Pfalz. Verpackungen zu sparen, um Müll zu reduzieren, sei sicherlich grundsätzlich richtig. Der Zeitpunkt aber sei es nicht. Durch die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe und die Kostenexplosionen im vergangenen Jahr seien die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Betriebe ohnehin schwierig. Jetzt müssten viele zunächst in Mehrweggeschirr investieren. Er gehe davon aus, dass der eine oder andere deswegen jetzt die Preise erhöhen müsse. Es sei außerdem Pflicht, die Gäste aktiv auf die Mehrweg-Option hinweisen, zum Beispiel im Verkaufsraum oder auf Flyern - ebenfalls ein Mehraufwand. "Es ist für mich der völlig falsche Zeitpunkt eines durchaus sinnvollen Instrumentariums", sagt Haumann.

Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Für wen gilt die Mehrweg-Pflicht?

Die neue Pflicht muss von allen eingehalten werden, die mit Essen oder Getränken befüllte Take-away-Verpackungen verkaufen: Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe.

Nicht alle Betriebe müssen sich jetzt umstellen: Buddhas Sushi in Mainz zum Beispiel bietet bereits seit einem halben Jahr Mehrweg-Verpackungen an. Hier wird das neue Gesetz begrüßt. "Es wird viel geliefert zur Zeit, viel bestellt für Zuhause" sagt Inhaber Than Huynh. Mit den Mehrweg-Verpackungen könne man der Müllproduktion entgegenwirken. Das Angebot komme gut an und der Mehraufwand sei nicht groß.

Von der Angebotspflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Hier kann man sich allerdings Essen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter füllen lassen.

Im Imbiss "Beim Peter" in der Mainzer Neustadt ist dies schon immer der Fall gewesen, sagt Inhaber Peter Leussler. Als kleiner Betrieb ist er von der Pflicht ausgenommen. Er hätte sie aber auch für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten begrüßt. "Es wäre für die Umwelt wichtig", sagt er. Auf Wunsch packe er das Essen statt in mitgebrachte Dosen auch in den eigenen Kochtopf ein. "Der wird daheim wieder auf den Ofen geschoben", sagt Leussler. "Ist doch perfekt: Ich habe Verpackung gespart, wir haben der Umwelt geholfen. Es ist eigentlich eine Win-Win-Situation."

Wie funktioniert das System mit dem Mehrweggeschirr?

Betreiber sind zunächst einmal nur verpflichtet, ihre eigenen ausgegebenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen. Es gibt aber auch Betreiber, die mit Anbietern von Mehrwegsystemen zusammenarbeiten. Manche Systeme verlangen ein Pfand, andere arbeiten mit einem app-basierten Registrierungssystem. Das Angebot ist schon heute groß und wird sich aus Sicht des Umweltministeriums voraussichtlich jetzt noch vergrößern.

Was sagen Kritiker?

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz findet die Regelung zwar grundsätzlich sinnvoll, kritisiert jedoch Mehraufwand und Zeitpunkt (siehe oben). Kritik kommt auch von Umweltschützern: Für den Umweltverband BUND geht der Schritt zwar in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Er fordert eine ausnahmslose Mehrwegpflicht, da er fürchtet, dass viele Händler weiter Einweg als Standard anbieten werden. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) drohen die Regeln in ihrer jetzigen Form ins Leere zu laufen. Zwar sei der Ansatz richtig. Die Regelung enthalte jedoch weder Vorgaben, wie viel Mehrweg genutzt werden soll, noch eine finanzielle Schlechterstellung von umwelt- und klimaschädlichem Einweg. Damit möglichst viele Menschen auf Mehrweg umsteigen, fordert die DUH eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr. Kritisch beurteilt die DUH auch Ausnahmeregelungen, etwa für Kleinunternehmen.

Egal ob Cafe, Restaurant oder Lieferdienst Mehrweg muss bei to go angeboten werden

Kaffee im To-go-Becher, Essen vom Lieferservice: Einwegverpackungen sind fast überall. Ab 2023 schreibt das Verpackungsgsetz vor, dass es auch eine Mehrweg-Alternative geben muss.

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