Kaffee im To-go-Becher, Essen vom Lieferservice: Einwegverpackungen sind fast überall. Ab 2023 schreibt das Verpackungsgsetz vor, dass es auch eine Mehrweg-Alternative geben muss.
Kunden sollen jetzt die Wahl haben: Einmalverpackung zum Wegwerfen, oder darf es eine Mehrwegverpackung sein. Dabei gilt zum Beispiel, dass es für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks einen entsprechenden Mehrwegbecher geben muss. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Für Mehrwegbehälter Pfand zu verlangen, ist jedoch erlaubt.
Kundenfreundliche Lösungen finden
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betont, dass viele der angehörigen Betriebe bereits Einwegartikel vermeiden und Alternativen zu Plastikprodukten einsetzen. Die Mehrwegangebotspflicht sei für die Branche jedoch mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Es gehe deshalb darum, möglichst anbieter- und kundenfreundliche Lösungen zu finden.
Mehrwegsangebotspflicht betrifft nicht nur Imbiss um die Ecke
Ob es durch die Mehrwegsangebotspflicht zu höheren Preisen für Getränke kommt, ist noch unklar. Die Pflicht ist aber ein richtiger Schritt, sagt die Deutsche Umwelthilfe. Sie begrüßt, dass es weit mehr Betriebe betrifft als nur den Imbiss um die Ecke.
Brötchentüte gehört zu den Ausnahmen
Ausgenommen sind kleinere Geschäfte mit weniger als 80 Quadratmetern Ladenfläche und weniger als fünf Mitarbeitenden. Ausgenommen sind auch die Brötchentüte, das Wrap-Papier oder die Aluschale. Die Mehrweg-Alternative soll gezielt gegen Einweg-Kunststoffverpackungen antreten und muss sichtbar beworben werden.
Umsetzung wird wohl länger dauern
Zum Jahreswechsel wird all das längst nicht überall umgesetzt sein, befürchtet die Umsetzungsallianz "Mehrweg-einfach-machen". Das ist ein Zusammenschluss von Project Together, WWF und Mehrwegverband. Viele verschiedene kleine Mehrwegsysteme machen es für die Verbraucher unpraktisch - wenn ich meinen Mehrwegteller immer nur an der Stelle zurückgeben kann, wo ich ihn geliehen hab. Hier will die Allianz gezielt bei der Umsetzung helfen.
Angebot muss kundenfreundlich sein und kontrolliert werden
So ein Mehrweg-Angebot steht und fällt damit, wie kundenfreundlich es ist. Und die Gesetzesinitiative steht und fällt damit, ob am Ende auch kontrolliert wird, dass sich die Beteiligten daran halten. Dafür wären die sowieso schon überlasteten kommunalen Ordnungsämter zuständig. Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, ab Januar die Umsetzung des Gesetzes selbst zu kontrollieren.
Chance für die Umwelt
Die zum Jahreswechsel vorgeschriebene Angebots-Pflicht für Mehrweg-To-go hat also noch ein paar Schwächen. Dabei ist Mehrweg für Klima und Umwelt immer eine Chance: Wenn eine Mehrweg-To-go-Schale zehn bis fünfzehn Mal benutzt wurde, dann ist ihre Klimabilanz schon besser als die der Plastik-Einweg-Verpackung.