Eine Familie will ihr Haus in Bad Kreuznach langfristig klimaneutral machen. Doch ihre Idee, einen Zaun mit Solarmodulen aufzustellen, wurde zunächst vom Gericht abgeschmettert.
Zwei Monate ist es her, dass das Verwaltungsgericht Koblenz einem Solarzaun rund um das denkmalgeschützte Haus von Martin Quarz einen Riegel vorgeschoben hat. Zur Begründung hieß es, dass ein Solarzaun auf einem Teil der Grundstücksmauer die Sicht auf das Denkmal empfindlich stören würde. Er wäre ein "neuzeitlicher Fremdkörper", urteilte das Verwaltungsgericht. Deshalb müsse der Besitzer zunächst andere Möglichkeiten suchen, sein Haus mit Sonnenenergie zu versorgen.
"Ich halte es für nicht zeitgemäß", kommentierte Hauseigentümer Martin Quarz das Gerichtsurteil damals - und hatte Berufung eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das sich ebenfalls in Koblenz befindet, gab ihm Recht.
Solarzaun schränkt Blick auf Denkmal ein - aber schützt dafür das Klima
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es auf dem Grundstück keinen alternativen Standort für eine Solaranlage gibt. Dass so eine Anlage gebaut wird, hat nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen hohen Stellenwert und liegt im öffentlichen Interesse. Anders gesagt: Das Klima zu schützen stufte das Gericht höher ein, als das denkmalgeschützte Haus unverändert zu lassen. Zumal durch den Zaun das Haus gar nicht direkt verändert wird, sondern nur der Blick darauf.
Auch das Innenministerium sagt: Klimaschutz hat grundsätzlich in Rheinland-Pfalz Vorrang vor dem Denkmalschutz. Im konkreten Fall des Hauseigentümers Martin Quarz in Bad Kreuznach galt das bisher aber nicht. Er wollte auf einem Teil der Grundstücksmauer einen Zaun mit Solarpanelen errichten. Das sogenannte Franzosenhaus aus den 1920er Jahren ist seit 1998 als Kulturdenkmal eingestuft.
Haus ist nur gewöhnliches Denkmal
Nachdem sein Antrag auf den Solarzaun vom Kreis Bad Kreuznach abgelehnt wurde, ließ Quarz nicht locker. Er zog vor das Verwaltungsgericht Koblenz und schließlich vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
"Einige Denkmäler haben einen herausragenden Wert für eine Stadt, da kann man dann nichts machen, wenn der Antrag abgelehnt wird", sagte Quarz dem SWR. Für das gewöhnliche Denkmal, sein Haus, gelte das aber nicht. Sein langer Atem hat sich für ihn gelohnt. Er freue sich über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.
Konzept: Denkmalgeschütztes Haus soll klimaneutral werden
Inzwischen habe er gemeinsam mit einem Architekten ein Konzept vorgelegt, sagt Martin Quarz. Solarzaun und zusätzlich Photovoltaik auf dem Dach des Hauses und einem Carport könnten das Gebäude klimaneutral machen. Allerdings müsse das Dach im hinteren Bereich auch verändert werden, um eine Dachwohnung auszubauen. Dort wolle er weiteren Wohnraum schaffen. Bei einem ersten Gespräch habe es keine Einigung mit den Behörden gegeben.