Für die Besitzer ist es schlimm, wenn der eigene Hund oder die Katze wegläuft. Wenn sie nicht registriert sind und in einem Tierheim abgegeben werden, bedeutet das viel Arbeit für die Beschäftigten. Aus Ingelheim kommt jetzt ein Verbesserungsvorschlag.
Wenn zum Beispiel ein Tier, das weggelaufen ist und dann beim Tierheim abgegeben wird, nicht gechippt ist, kann es keinem Besitzer zugeordnet werden. Dann muss das Heim nach Angaben einer Sprecherin des Ingelheimer Tierheims alle Kosten selbst tragen, um das Tier zu versorgen.
Situation spitzt sich zu Alarmstufe Rot in den Tierheimen von Rheinland-Pfalz
"Es ist eine Katastrophe, aber eine mit Ansage", sagt Andreas Lindig vom Tierschutzbundes Rheinland-Pfalz. Tierheime sind überfüllt und es ist keine Lösung in Sicht.
Damit diese Ausgaben reduziert werden können, fordert das Ingelheimer Tierheim nun eine bundesweit einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Chippen lassen kann man sein Haustier ohne großen Aufwand beim Tierarzt.
Chip enthält Identifikationsnummer
Auf dem Chip wird dann eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert und in einer Datenbank wie beispielweise TASSO oder FINDEFIX registriert.
Hier werden dann alle konkreten Angaben zum Tier und zum Besitzer hinterlegt. Mit diesen Angaben können die Tierheime die Kosten für das Fundtier dann beim Besitzer geltend machen.