Vor zwei Jahren war bei Frei-Laubersheim eine Frau bei einem Frontalzusammenstoß zweier Autos gestorben. Ein 48-Jähriger ist dafür jetzt in Bad Kreuznach verurteilt worden.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zuvor hatte der Mann zugegeben, dass er im Herbst 2022 betrunken den Autounfall bei Frei-Laubersheim verursacht hatte, bei dem eine Frau ums Leben gekommen war.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass sich der Angeklagte trotz 1,6 Promille im Blut dazu entschieden hatte, Auto zu fahren. Damit habe er sein eigenes Fortkommen über die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer gestellt.
48-Jähriger hatte schon länger ein Alkoholproblem
Im Prozess stellte sich heraus, dass der Angeklagte schon vor dem Unfall längere Zeit ein Alkoholproblem hatte. Die Richterin kreidete dem Mann an, dass er nie einen Entzug gemacht habe.
Deshalb müsse er auch ins Gefängnis. "Sonst hätte ich mich eventuell noch zu einer Bewährung durchringen können, aber so sehe ich keinen Raum für eine Bewährungschance", so die Richterin.
Riskantes Überholmanöver
Außerdem wirft die Vorsitzende Richterin ihm vor, dass er seinen Überholvorgang durch den Alkoholeinfluss nicht richtig habe einschätzen können. Der 48-Jährige war im Oktober 2022 mit seinem Auto auf der B428 zwischen Frei-Laubersheim und Hackenheim (beide Kreis Bad Kreuznach) unterwegs, als er einen Traktor mit Anhänger überholte.
Dabei übersah er das ihm entgegenkommende Auto und es kam zum Zusammenstoß. Die 60-jährige Fahrerin aus dem Kreis Alzey-Worms wurde in ihrem Auto eingeklemmt und erlitt schwerste Verletzungen. Später starb sie im Krankenhaus.
Angeklagter bittet um Entschuldigung
Zu Beginn des Prozesses vor dem Bad Kreuznacher Amtsgericht hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger die Vorwürfe zugegeben. Es tue ihm furchtbar leid und er bitte um Entschuldigung. Leider könne er die Zeit nicht zurückdrehen.
Vor Gericht sagte der Angeklagte über seinen Verteidiger aus, dass er damals regelmäßig Alkohol getrunken habe - auch manchmal tagsüber bei der Arbeit. Am Tag des Unfalls habe er sich trotz Alkohol noch fahrtüchtig gefühlt.
Sein Verteidiger führte weiter aus, dass sein Mandant sich und seine Fähigkeiten damals dramatisch überschätzt habe. Er habe den Unfall aber zum Anlass genommen, nichts mehr zu trinken.
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