Die Impfpflicht für Menschen in medizinischen oder pflegerischen Berufen hat zu Corona-Hochzeiten für große Debatten gesorgt. In Rheinhessen blieben die Verstöße nicht ohne Folgen.
In Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen wurde im vergangenen Jahr 65 Beschäftigten aus Krankenhäusern und Pflegeheimen verboten, weiterzuarbeiten oder ihre Einrichtung zu betreten, weil sie keinen ausreichenden Impfschutz hatten. Das ergibt sich aus der Berechnung des gemeinsamen Gesundheitsamtes zur gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht. Im Kreis Alzey-Worms erhielten 33 Mitarbeiter ein Beschäftigungsverbot.
Die Impfpflicht gegen das Coronavirus galt von März bis Ende vergangenen Jahres. Die Gesundheitsämter mussten überprüfen, ob Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ausreichend Schutz nachweisen konnten.
Kein Corona-Schutz? - 500 Euro Bußgeld
Fast 1.500 Personen in Mainz und dem Kreis Mainz-Bingen konnten das zunächst nicht. Das Gesundheitsamt habe sie überprüft, heißt es in einer Mitteilung des Kreises Mainz-Bingen. Die meisten hätten im Laufe des Verfahrens einen Corona-Schutz-Nachweis nachgereicht. Dennoch gab es 239 Anzeigen. In 48 Fällen mussten die Betroffenen jeweils 500 Euro Bußgeld bezahlen.
Im Kreis Alzey-Worms wurden 80 Beschäftigte angezeigt. Die Wormser Bußgeldstelle hat nach Angaben des Kreises jedoch keine Bußgelder verhängt.
Deutschlandweit sind laut einer Recherche der Zeitung "Welt" nur wenige Verstöße gegen die Impfpflicht geahndet worden.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen. Damit gelten ab diesem Jahr auch die Betretungs- und Beschäftigungsverbote nicht mehr.