Bei der Wahl zum Oberbürgermeister in Mainz hat kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht. Deshalb gibt es am 5. März eine Stichwahl. Alles Wichtige dazu finden Sie hier.
Welche Kandidaten stehen zur Wahl?
Wer darf wählen?
Wann und wo wird gewählt?
Was muss ich mitbringen?
Gibt es auch Briefwahl?
Welche Kandidaten stehen zur Wahl?
In der Stichwahl stehen Nino Haase (parteilos) und Christian Viering (Bündnis 90/Die Grünen). Die beiden hatten im ersten Wahlgang am 12. Februar die meisten Stimmen erhalten. Haase kam auf 40,2 Prozent, Viering auf 21,5 Prozent. Zum Oberbürgermeister ist der Bewerber gewählt, der in der Stichwahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Er tritt am 22. März sein Amt an.
Parteiloser gewinnt Stichwahl in Mainz Nino Haase wird neuer OB von Mainz
Die Stimmen zur OB-Wahl in Mainz sind ausgezählt. Laut vorläufigem Endergebnis hat der Parteilose Nino Haase klar gewonnen und wird neuer Mainzer Oberbürgermeister.
Wer darf wählen?
Knapp 162.000 Menschen in Mainz sind wahlberechtigt. Wählen dürfen alle Personen, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mainz haben. Personen, die beim ersten Wahlgang noch nicht wahlberechtigt waren, aber zur Stichwahl wahlberechtigt sind, haben laut Stadt eine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Wann und wo wird gewählt?
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 5. März von 8 bis 18 Uhr möglich. Auf der Wahlbenachrichtigung steht die Anschrift des Gebäudes, in dem sich das Wahllokal befindet. Auch der genaue Stimmbezirk ist darauf vermerkt.
Alle Wahllokale sind am Sonntag barrierefrei zugänglich. Einzige Ausnahme: das Wahllokal AWO-Begegnungsstätte Wilhelm-Spies-Haus in Mainz-Laubenheim. Die Stadt bittet Menschen, die bei der Stichwahl Probleme hätten, dieses Wahllokal zu besuchen, per Briefwahl abzustimmen. Für sehbehinderte Menschen gibt es im Briefwahlbüro in der Großen Bleiche Schablonen und Texte in Brailleschrift.
Was muss ich mitbringen?
Wer wählen geht, muss die Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Darauf sind auch die Nummer des Stimmbezirkes eingetragen und die Nummer, unter der man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Außerdem sollte man einen gültigen Ausweis dabei haben, der auf Verlangen des Wahlvorstandes vorgezeigt werden muss.
Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass jemand keine Wahlbenachrichtigung mehr hat, so ist es möglich, am 5. März auch ohne Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal zu gehen. Dann ist ein gültiger Personalausweis zur Identifikation vorzulegen. Voraussetzung ist, dass diese Person nicht bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatte.
Gibt es am Sonntag noch Briefwahl?
Wer Briefwahl beantragt hat und seine Stimme noch nicht per Post oder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben hat, kann dies am Sonntag noch bis 18 Uhr tun. Allerdings muss der Wahlbrief in diesem Fall spätestens mit Schließung der Wahllokale um 18 Uhr direkt im Stadthaus Große Bleiche 46 in Mainz abgegeben werden.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen im Wahllokal ist NICHT möglich.
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