Urteil am Landgericht Landau

Mann muss nach tödlichen Schüssen in Ranschbach ins Gefängnis

Stand

Vor acht Monaten ist ein Mann auf der Straße im Winzerort Ranschbach erschossen worden - das Landgericht Landau schickt den Täter wegen Totschlags zehneinhalb Jahre in Haft.

Das Landgericht Landau sagt, dass der 28-Jährige voll schuldfähig ist. Dabei ging es im Prozess häufig um die Frage, ob der Verurteilte psychisch krank ist oder wie heftig seine Erkrankung sein könnte. Doch das Gericht geht nicht davon aus, dass er - wie zwischenzeitlich vermutet - an einer paranoiden Schizophrenie leidet: "Nicht jedes normungerechte Verhalten hat einen Krankheitswert."

Tod nach Schüssen aus Revolver

Für das Gericht steht fest, dass der 28-Jährige im Februar zu seinem Bekannten nach Ranschbach gefahren ist. Nach einem Streit hat er dann den anderen mit fünf Schüssen aus einem Revolver getötet. Beide kannten sich über Drogengeschäfte. Außerdem hatte das spätere Opfer den Täter angezeigt, weil der ihn einige Monate zuvor geschlagen hatte.

Das Gericht gibt zu, dass nicht alle Details der Tat aufgeklärt werden konnten. Der Täter hatte vor Gericht nichts zu den Vorwürfen gegen ihn gesagt. Trotzdem: Die Indizienkette sei lückenlos. Beim Verlesen des Urteils schaute der Verurteilte an die Decke oder starr geradeaus. Neben ihm saß ein Dolmetscher und übersetzte.

Verteidiger wollen Urteil anfechten

Im Prozess hatte eine Sachverständige bei dem 28-Jährigen eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Er war vor zehn Jahren wegen des Bürgerkriegs aus Syrien geflohen. Beim Prozessauftakt hatte er gesagt, in Deutschland habe er begonnen, Haschisch zu konsumieren. Später habe er Stimmen gehört.

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Seine beiden Verteidiger hatten deswegen gefordert, dass ihr Mandant in der Psychiatrie untergebracht werden soll. Es sei überraschend, dass das Gericht davon ausgeht, dass keine Erkrankung vorliegt, sagte einer der Anwälte, Andreas Flory. Er kündigte an, Revision einlegen zu wollen.

Auch der Staatsanwalt hatte für den Mann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert - plus eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags.

"Ein gutes Urteil" für Familie des Toten

Die Anwältin, die die Familie des Getöteten am Landgericht in Landau vertrat, sagte, für die Familie sei es ein gutes Urteil. Die lange Prozessdauer habe die Familie unheimlich mitgenommen, so Magdalena Scheel-Walden. "Mit diesem Urteil und mit Hilfe psychologischer Betreuung können vor allem die Kinder langsam zurück zur Normalität kommen." Die Familie des Toten lebt in der Slowakei. Der Mann selbst war in Deutschland als Handwerker.

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