Das Amtsgericht Frankenthal hat einen 72-jährigen Radfahrer zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, weil er Polizistinnen mit Gewalt gedroht hatte. Der Vorfall im Frühjahr hatte sich bei einer Verkehrskontrolle ereignet.
Der Rentner soll nun 50 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Als Begründung sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag, dass seine Aussagen als Bedrohung verstanden werden können. Die Verteidigung des Mannes hatte zuvor einen Freispruch gefordert und will jetzt Rechtsmittel prüfen.
Rentner sollte zunächst nur 20 Euro bezahlen
Eigentlich ist das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung eine Bagatelle, aber der Mann hatte sich uneinsichtig gezeigt und wurde deshalb von den Polizistinnen ganz offiziell belehrt. Zudem sollte eigentlich nur ein Bußgeld von 20 Euro gegen ihn verhängt werden.
Hat er die Polizistinnen bedroht?
Daraufhin war der Radfahrer nach Auffassung des Gerichts ausgerastet und hatte zu den Polizistinnen gesagt: "Ich weiß, wie man Waffen bedient, und habe auch einen Waffenschein.“ Außerdem habe er gesagt: "Ein Messer steckt schnell im Rücken.“ Die Polizistinnen erstatteten Anzeige.
Was ist Bedrohung strafrechtlichr?
Im Strafgesetzbuch regelt Paragraph 241 den Tatbestand der Bedrohung. Das Gesetz ist im April 2021, aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, verschärft worden. Wer einem Menschen ein Verbrechen androht - beispielsweise eine schwere Körperverletzung oder den Tod -, gegen den kann sogar eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt werden. Dabei ist es egal, ob die ausgesprochene Bedrohung ernst gemeint war oder nicht.
Kein Einzelfall - Gewalt gegen Polizisten ist gestiegen
Nach Angaben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz gab es im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 832 Gewaltdelikte gegen Polizisten - 54 Fälle mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dabei hatten Menschen mehr als 360 Mal Widerstand gegen Polizisten geleistet. Laut Kriminalstatistik hat es 330 tätliche Angriffe auf Polizisten gegeben. 93 Mal seien Polizisten bedroht worden.
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