Vor mehr als dreieinhalb Jahren wurde ein 17-jähriges Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und dann ermordet. Seit Dienstag wird der Fall vor dem Landgericht in Frankenthal neu verhandelt.
Hintergrund ist die erfolgreiche Revision beim Bundesgerichtshof gegen das erste Urteil des Landgerichts Frankenthal zu dem Fall.
Im August 2022 verurteilten die dortigen Richter den inzwischen 20 Jahre alten Angeklagten zu der höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren Gefängnis. Die Richter beim BGH bestätigten zwar dieses Urteil, forderten aber gleichzeitig dazu auf, zu prüfen, ob nicht auch eine Sicherungsverwahrung gegen den 20-Jährigen in Frage kommt.
Dabei geht es um einen "Vorbehalt" der Sicherungsverwahrung. Das bedeutet, der verurteilte Täter muss sich nach der Zeit im Gefängnis einer neuen Verhandlung stellen. Bei dieser Verhandlung muss ein Gutachter prüfen, wie "gefährlich" der Täter noch ist. Dabei spielt auch das Verhalten des Täters während der Haft eine Rolle.
BGH bemängelt Freispruch bei zweiter Vergewaltigung
Außerdem forderten die BGH-Richter, den Freispruch des Angeklagten bei einer zweiten möglichen Vergewaltigung in seiner Wohnung in Ludwigshafen im Jahr 2019 zu prüfen.
Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers sagte, die Jugendliche werde in einem separaten Raum des Frankenthaler Gerichts aussagen. Er und auch der Verteidiger des 20-Jährigen fordern, dass in Frankenthal zügig verhandelt wird.
Angeklagter im Herbst 2022 wieder auf freiem Fuß
Im Oktober 2022 hatte es große Diskussionen gegeben, weil der Täter wegen der langen Verfahrensdauer auf freien Fuß kam. In dieser Zeit in Freiheit soll der Mann den Ermittlern zufolge im Internet per Chat versucht haben, eine Frau in gewalttätiger Weise zum Geschlechtsverkehr zu überreden. Dies war dann der Grund, warum der 20-Jährige erneut in Haft kam.
Mord am Willersinnweiher: Auch neuer Prozess ohne Publikum
Für den neuen Prozess sind 15 Verhandlungstage angesetzt. Unter anderem wird ein neuer Gutachter als Zeuge aussagen. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war und somit das Jugendstrafrecht gilt, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am ersten Tag gab es aber ohnehin nicht viel zu sehen: Die Verhandlung wurde frühzeitig abgebrochen, weil der Angeklagte krank war, teilte sein Verteidiger dem SWR mit. Infolgedessen sei am ersten Prozesstag vor allem der weitere Verlauf des Verfahrens besprochen worden.
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