Mehr als drei Jahre nach der Vergewaltigung und Tötung einer 17-Jährigen in Ludwigshafen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden, dass Teile des Falles in Frankenthal neu verhandelt werden müssen.
Das Landgericht Frankenthal hatte den damals 19-Jährigen Täter im August 2022 wegen Mordes zu einer zehnjährige Jugendstrafe verurteilt, der höchstmöglichen Strafe im Jugendrecht. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige das Mädchen im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und dabei so stark gewürgt hatte, dass sie starb. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt.
Landgericht Frankenthal muss neu über Sicherheitsverwahrung verhandeln
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte in ihrer Revision beanstandet, dass die Richter in ihrem Urteil keine anschließende Sicherungsverwahrung verfügt hatten. Das bedeutet, dass der heute 20-Jährige auch nach Verbüßen der zehnjährigen Jugendstrafe nicht auf freiem Fuß kommen würde. Außerdem beanstandete die Staatsanwaltschaft, dass das Gericht den jungen Mann vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung freigesprochen hatte.
Das rügten nun auch die Richter am Bundesgerichtshof. Sie entschieden, dass das Landgericht Frankenthal über beide Teilbereiche neu verhandeln muss. Unstrittig war dagegen laut BGH die Verurteilung des jungen Mannes wegen Mordes und wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen.
Verurteilter scheitert mit seiner Revision
Die Revision des Angeklagten wies der BGH dagegen überwiegend zurück. Er fand in dem Urteil aus Frankenthal keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Der Verteidiger des jungen Mannes bedauerte die BGH-Entscheidung. Damit dauere die schon sehr lange Untersuchungshaft seines Mandanten noch länger, sagte er dem SWR. In einem regulären Vollzug hätte sein Mandant die Möglichkeit, eine Therapie und eine Ausbildung zu beginnen.