Zwei tote Bauarbeiter und mehr als 20 Verletzte: Es war eine verheerende Gas-Explosion im Oktober 2014. Jetzt hat ein Gericht entschieden, wer für das Unglück haften muss.
Mehr als 100 Meter hoch war die Flammensäule. Als die ersten Reporter am Unglücksort in Ludwigshafen-Oppau eintrafen, hörten sie das Gas noch zischen und konnten das Feuer noch riechen. Plastik-Mülleimer und Autorücklichter waren wegen der großen Hitze bei der Explosion geschmolzen. Zwei Bauarbeiter verloren an diesem 23. Oktober 2014 ihr Leben und mehr als 20 Menschen wurden teilweise schwer verletzt.
Firma Gascade muss für Gasexplosion voll haften
Jetzt hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zur Haftung entschieden: Die Betreiberfirma der Hochdruckgasleitung, die Firma Gascade, muss zu 100 Prozent für die verletzten und getöteten Bauarbeiter finanziell haften. Die beiden an der Oppauer Baustelle beteiligten Bauunternehmen hingegen seien nicht verantwortlich für das Unglück und müssten demnach auch nicht haften, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Gasleitung ist "gefährliche Anlage"
Geklagt hatten zwei Berufsgenossenschaften, die unter anderem Hinterbliebenengeld an die Angehörigen der getöteten Bauarbeiter gezahlt hatten und nun ihr Geld zurückbekommen wollen. Nach Einschätzung des Gerichts trägt die Firma Gascade die alleinige Schuld für die Explosion, da es sich bei der Gasleitung um eine "gefährliche Anlage" handelte. Gegen das Urteil hat Gascade Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Im Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft 2019 die Ermittlungen ein
Was die Strafbarkeit des damaligen Unfalls betrifft, hatte die Staatsanwaltschaft in Frankenthal 2019, fünf Jahre nach der Gasexplosion, das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein Gutachten hatte die vier Beschuldigten entlastet. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor gegen zwei Verantwortliche von Gascade und gegen zwei Mitarbeiter einer Baufirma ermittelt. Der Vorwurf: Sie hätten die Gasleitung vor Beginn der Arbeiten freigelegen müssen, weil unklar war, wo sie genau verläuft. Die Ermittlungen hatten dann aber ergeben, dass die Außenwand der Leitung nur noch weniger als ein Millimeter dick war. Daher wäre die Explosion selbst dann eingetreten, wenn die Gasleitung zuvor frei gelegt worden wäre, lautet das Fazit des Gutachtens, das letztlich die Beschuldigten entlastete.
Gascade: kein Kommentar
Die Firma Gascade möchte sich auf Anfrage des SWR nicht äußern: Laufende Verfahren kommentiere man grundsätzlich nicht.
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