Bei einer Hausdurchsuchung hat die Polizei in Bad Dürkheim Schusswaffen und Munition sichergestellt. Jetzt laufen die Ermittlungen, ob der 61-jährige Hausbesitzer zur Reichsbürgerszene gehört.
Die Staatsanwaltschaft hat in Bad Dürkheim am Mittwoch das Anwesen eines 61-Jährigen durchsuchen lassen und dabei sechs Kurz- und vier Langwaffen sowie Munition sichergestellt. Der Mann steht im Verdacht, gegen das Waffen-und Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Die Polizei fand im Haus auch knapp 500 Gramm Marihuana.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei Neustadt dauern weiter an. Jetzt wird geprüft, ob der Hausbesitzer zur Reichsbürgerszene gehört. Es gebe "gewisse Vermutungen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber dem SWR.
Waffengesetz: Wer darf Waffen besitzen?
In Deutschland darf nur Waffen besitzen, wer als rechtlich zuverlässig gilt. Das Waffengesetz unterscheidet dabei die sogenannte Regelunzuverlässigkeit und die absolute Unzuverlässigkeit. Bei letzterem darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden. Das gilt etwa für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Für eine aktuelle oder ehemalige Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein, einer verfassungswidrigen Partei oder verfassungsfeindlichen Vereinigung wird bislang die "Regelunzuverlässigkeit" attestiert.
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BW-Innenminister Strobl hat Details zur gestrigen Durchsuchung bei einem mutmaßlichen "Reichsbürger" genannt. Es sei ein "erschreckendes Waffenarsenal" gefunden worden.
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