Die Privathochschule WHU in Vallendar hat einen Studenten rausgeworfen, weil er zu einer folgenreichen Party eingeladen hatte. Das Landgericht Koblenz hat ihr jetzt Recht geben.
Der Student hatte demnach Ende August eine Gruppe Erstsemesterstudenten zu einer privaten Party eingeladen. Der Abend endete damit, dass einer der Gäste betrunken in ein Krankenhaus kam und ein anderer völlig betrunken im Bad lag.
Hochschule bestätigt Alkoholexzess
Wie die Wirtschaftshochschule (WHU) in Vallendar dem SWR bestätigte, handelt es sich bei dem Gastgeber um einen so genannten "Paten", der eine Gruppe von Erstsemesterstudenten der privaten Hochschule zum Start des aktuellen Wintersemesters betreute. Nach Angaben des Landgerichts Koblenz hat der junge Mann seine Gäste in seiner Privatwohnung "massiv unter psychischen Druck gesetzt, Alkohol zu konsumieren, um kein Außenseiter zu sein und Teil der Hochschulgemeinschaft zu sein".
WHU: Fehlverhalten eines einzelnen Studenten
Die WHU spricht von einem "Einzelfall" und "persönlichem Fehlverhalten" eines einzelnen Studenten. Die studentischen Paten würden üblicherweise sorgfältig ausgewählt. Sie hätten die Aufgabe, die neuen Studierenden in das soziale Leben und die fachlichen Besonderheiten der Privathochschule einzuführen, erklärt die Sprecherin der WHU. Dieses Patensystem habe sich bewährt.
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Nach Angaben des Koblenzer Landgerichts hatte die WHU Alkoholexzesse bei Erstsemesterpartys "wegen ähnlicher Eskalationen in der Vergangenheit" verboten. Es komme vor, dass auch Studierende der WHU bei Feierlichkeiten zu viel tränken, räumte die Sprecherin der Hochschule ein. "Dass es in derartiger Weise eskaliert, hat sich aber zum ersten Mal so zugetragen und war uns vorher nicht bekannt." Daher habe die Hochschulleitung in dem aktuellen Fall hart durchgegriffen und den Studienvertrag mit dem Studenten gekündigt.
Student zieht vor das Landgericht Koblenz
Gegen diese Kündigung wollte der Student vor dem Landgericht Koblenz eine einstweilige Verfügung erreichen. Der zuständige Richter hatte den Antrag aber abgelehnt. Der Student habe die Party zwar in seiner Privatwohnung veranstaltet. Dabei habe er jedoch seine "sozial überlegene Position" an der Hochschule und seine offizielle Funktion als Pate genutzt, um seine Gäste einzuschüchtern, begründete der Richter seine Entscheidung.
Die WHU sieht sich durch die Entscheidung bekräftigt. "Wir bilden verantwortungsbewusste Führungskräfte für die Wirtschaft aus, und wollen nicht, dass sich so etwas wiederholt", erklärte eine Sprecherin dem SWR. Daher werde die Hochschule den Paten ihre besondere Verantwortung für die neuen Studierenden künftig noch stärker verdeutlichen.
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