Fast zwei Jahre nach der Flutkatastrophe ist einer der beiden bei der Ahr-Flut Vermissten für tot erklärt worden. Angehörige hatten sich dafür an das Amtsgericht gewandt.
Hintergrund ist, dass bei Verschollenen zunächst keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Diese wird aber etwa für Erbscheine und Rentenanträge benötigt. Eine Todeserklärung ersetzt bei Vermissten die Sterbeurkunde - das Nachlassverfahren kann beginnen.
Junger Mann aus Bad Neuenahr weiter vermisst
"Vermisstenfälle können mit ihrer Ungewissheit für die Hinterbliebenen eine ganz besondere Belastung sein. Auch wenn die Angehörigen nach der Flut absolut keine Überlebensmöglichkeit mehr sehen, können sie trotzdem mit der Katastrophe nicht abschließen", sagte der Opferbeauftragte der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Detlev Placzek, im vergangenen Jahr. Damals wurde der Antrag der Angehörigen an das Amtsgericht bekannt.
Bei dem Vermissten, der jetzt für tot erklärt wurde, handelte es sich den Angaben zufolge um einen jungen Mann aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zudem wird ein 60-Jähriger aus Kreuzberg in der Verbandsgemeinde Altenahr immer noch vermisst.
Tote nach Ahr-Hochwasser in Rotterdam gefunden
Einige Wochen nach der Katastrophe war eine Vermisste tot im Hafen von Rotterdam gefunden worden. Sie war offenbar mit der Flut die Ahr und den Rhein hinunter getrieben worden. Ende September 2021 konnte sie anhand von DNA-Proben identifiziert werden.
Mit der aktuellen Todeserklärung sind nun nach Behördenangaben bei der Flut im Kreis Ahrweiler 135 Menschen ums Leben gekommen. Im Kreis Bitburg-Prüm starb bei der Starkregenkatastrophe im Sommer 2021 ein weiterer Mensch. In Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen.