Das Amtsgericht Sinzig stuft das im Hafen von Brohl-Lützing gesunkene Passagierschiff als Wrack ein. Eine Versteigerung sei nicht mehr möglich, teilte der Direktor des Amtsgerichts mit.
Das Passagierschiff "Carmen Sylva“ habe durch den Untergang seine Schiffseigenschaft verloren, es sei nicht mehr schwimmfähig und könne sich nicht mehr auf dem Wasser bewegen, erklärte das Amtsgericht. Das Schiff sei derart beschädigt, dass es nicht mehr repariert werden könne.
Angst vor weiterer Umweltverschmutzung Bergung von gesunkenem Schiff in Brohl-Lützing abgeschlossen
Das Ende März im Rheinhafen von Brohl-Lützing gesunkene Fahrgastschiff "Carmen Sylva" ist am Samstag ohne Zwischenfälle gehoben worden.
Passagierschiff Carmen Sylva ist nicht mehr schwimmfähig
Die Sparkasse Neuwied, die das Schiff hatte pfänden lassen, wollte es dennoch versteigern lassen, mit der Begründung, die "Carmen Sylva“ sei noch im Schiffsregister eingetragen. Das sei jedoch kein Argument, erklärte das Amtsgericht Sinzig. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen angefochten werden.
Warum das gepfändete Schiff Ende März in Brohl-Lützing gesunken ist, ist nach Auskunft der Wasserschutzpolizei nach wie vor unklar. Die Ermittlungen laufen noch.