Das Landgericht Koblenz hat die Strafe für eine Frau aus dem Westerwald bestätigt: Weil sie für den Tod eines Ehepaares verantwortlich ist, muss sie ins Gefängnis.
In dem Berufungsverfahren hat das Landgericht den Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen lassen, trotzdem ändert sich nichts an der Höhe der Strafe. Das Landgericht Koblenz hält in seinem Urteil an zweieinhalb Jahren Gefängnis fest. Die junge Mutter ist jetzt aber nur noch wegen eines illegalen Kraffahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt worden.
Staatsanwaltschaft forderte mindestens vier Jahre Haft
Vor rund einem Jahr hatte das Amtsgericht Montabaur in erster Instanz die Frau zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Verteidigung der Frau als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Die Staatsanwaltschaft forderte im Berufungsverfahren eine Haftstrafe von mindestens vier Jahren. Die Verteidigung hingegen eine Bewährungsstrafe für die junge Mutter.
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Frau war mit mehr als 160 km/h unterwegs
Die damals 26-Jährige hatte im Sommer vor zwei Jahren auf regennasser Fahrbahn bei Langenhahn im Westerwald die Kontrolle über ihr Auto verloren. Sie war in ein entgegenkommendes Auto gekracht. Den Ermittlungen zufolge war die Frau mit mehr als 160 km/h unterwegs, bevor es zu dem Unfall kam. Dies habe die Auswertung von Fahrzeugdaten ergeben.
Rentnerpaar starb an schweren Verletzungen
Die beiden Insassen - ein älteres Ehepaar - wurden bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie ums Leben kamen. Die 77-jährige Frau starb noch an der Unfallstelle. Ihr 78-jähriger Mann erlag seinen Verletzungen einen Tag später im Krankenhaus.
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