Das Landgericht Koblenz hat einen geflüchteten Mann aus der Ukraine wegen Drogenhandels zu sieben Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt. Die Taten liegen 18 Jahre zurück.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann von 2003 bis 2005 Mitglied einer Drogenbande war. Die Bande schmuggelte demnach damals unter anderem 20 Kilo Heroin und 15 Kilo Marihuana nach Deutschland und handelte mit dem Rauschgift. Bereits 2005 waren Mitglieder der Bande festgenommen und verurteilt worden.
Beschuldigter kehrt als Kriegs-Flüchtling zurück
Der heute 40-Jährige konnte damals in sein Heimatland Ukraine flüchten. Seitdem wurde er mit Haftbefehl gesucht. Als 2022 in der Ukraine der Krieg ausbrach, flüchtete er nach Deutschland und wurde hier festgenommen. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte über seine beiden Anwälte die Vorwürfe eingeräumt und angegeben, dass er die Taten sehr bereue.
Der Angeklagte schilderte zum Prozessauftakt, wie er im vergangenen Jahr mit seiner Familie - seiner Frau und seinen drei Kindern - nach Deutschland flüchtete. Dort kamen sie zunächst in Koblenz bei Verwandten unter.
Festnahme in Deutschland in Kauf genommen
Der Beschuldigte, dessen Angaben von einer Dolmetscherin übersetzt wurden, sagte, er habe bei seiner Flucht nach Deutschland in Kauf genommen, hier festgenommen zu werden. Das passierte, als er sich hier anmeldete und die Behörden auf den Mann aufmerksam wurden. Sie stellten fest, dass er per Haftbefehl gesucht wurde. Seit Anfang September 2022 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Beschuldigter räumt Vorwürfe ein
Als Mitglied der Drogenbande war er nach Angaben der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2003 bis 2005 in sechs Fällen in Drogengeschäfte verwickelt. Seine Aufgabe war es laut Anklage unter anderem in Weißenthurm im Kreis Mayen-Koblenz Drogen, die in einem Schmuggel-Auto versteckt waren, zu sichern. In Weißenthurm hatte die Bande eine Art Stützpunkt eingerichtet, um das Rauschgift für den Verkauf vorzubereiten.
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten sich zuvor über ein Strafmaß verständigt. Die Anklage schlug eine Haftstrafe von sieben bis acht Jahren vor. Mit der Haftstrafe von sieben Jahren und einem Monat blieb das Gericht dabei im Rahmen.