Ein 36-jähriger Sudanese steht wegen versuchten Totschlags in Koblenz vor Gericht: Er hat gestanden, einen Mann in einem Zug mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben.
Zum Beginn des Prozesses am Dienstagvormittag hat der Angeklagte die Vorwürfe gestanden. Er sagte aber, er habe den anderen Mann nicht töten wollen. Gegen ihn wird wegen versuchten Totschlags verhandelt.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann bei dem Angriff am 8. April 2024 im Zug zwischen Koblenz und Lahnstein mit einem 20 Zentimeter langen Messer auf den anderen Fahrgast eingestochen haben. Der habe nach den mindestens acht Stichen gegen den Hals und den Körper in Lebensgefahr geschwebt, so die Staatsanwaltschaft.
Opfer soll Angeklagten um Ruhe gebeten haben
Auf einem Überwachungsvideo, das im Gerichtssaal gezeigt wurde, ist zu sehen, wie der Angeklagte im Zug das Messer aus seinem Rucksack holte, damit drohte und dann auf Reza J. einstach. Er flüchtete zur Tür des Zuges, wurde aber von dem Angeklagten eingeholt, der noch mehrfach mit dem Messer zustach.
Reza J. sagte dem SWR: "Ich habe Glück gehabt, dass ich das überlebt habe." Er habe während des Angriffs an seine Familie gedacht, vor allem an seinen kleinen Sohn. "Man denkt, dass man stirbt. Dass das die letzten Minuten sind."
Der junge Mann lag nach eigenen Angaben nach der Tat zwei Tage lang auf der Intensivstation im Krankenhaus. Er leide bis heute unter Beschwerden: Körperlich, weil das Messer einen Nerv im Rücken getroffen habe und er deshalb momentan nicht arbeiten könne. Aber auch die seelischen Belastungen seien noch groß und er sei deshalb in Behandlung.
Gericht muss Schuldfähigkeit des Angeklagten klären
Laut Anklage hatte der damals 20-Jährige den mutmaßlichen Täter um Ruhe gebeten, weil dieser laut im Zug geschrien habe. Daraufhin sei es zu dem Messerangriff gekommen. Die beiden Männer sollen sich vorher nicht gekannt haben. Die Tat hatte damals zu einem Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften geführt. Es wurde bundesweit darüber berichtet.
Im Prozess muss das Gericht klären, ob der Angeklagte bei der Tat möglicherweise vermindert schuldfähig war. Dazu soll auch ein Gutachter aussagen. Der Angeklagte war laut Gericht im Jahr 2016 aus dem Sudan über Libyen und das Mittelmeer nach Deutschland geflüchtet.
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