Diskussion um Städtebauförderung des Landes

Rechtsgutachten: Grundsteuern in Koblenz müssen nicht erhöht werden

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Aufatmen für Hausbesitzer: Koblenz muss die Grundsteuern vorerst nicht erhöhen, um weiterhin Landesförderungen für den Städtebau zu bekommen.

Das hat ein Rechtsgutachten ergeben, das der Stadtrat in Auftrag geben hatte. Anlass war eine Ankündigung des Landes, weniger Städtebauförderung an Kommunen zu zahlen, die nicht die vollen Steuersätze erheben. Im Falle der Stadt Koblenz trifft das auf die Grundsteuern A und B zu - sie liegen unter dem geforderten Satz. Koblenz hätte also die Grundsteuern erhöhen müssen, um weiter Städtebauförderung zu bekommen.

Koblenzer Ratsmitglieder sehen Landesregierung im Unrecht

Wie Stadtratsmitglieder berichten, hatte diese Ankündigung des Landes in einer Stadtratssitzung im Sommer für großen Unmut gesorgt. Demnach hatte der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner (SPD) in Erwägung gezogen, die Grundsteuern zu erhöhen, um die Bewilligung von Fördergeldern für den Städtebau nicht zu gefährden. Der Mehrheit der Ratsmitglieder erschloss sich aber nicht, warum Koblenz die Grundsteuern erhöhen müsse, um weiter Fördermittel vom Land zu bekommen.

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Denn bei der Gewerbesteuer liegt die Stadt über dem geforderten - so genannten Nivellierungssatz. Und zusammengerechnet mit den Grundsteuern erfülle die Stadt die geforderte Menge an Steuereinnahmen. Deshalb könne es nicht rechtens sein, die Städtebauförderung nur von einer Steuerart abhängig zu machen. Die Summe aus allen müsse entscheidend sei.

CDU-Fraktion stellt Antrag für Rechtsgutachten

Eine große Mehrheit im Stadtrat unter Federführung der CDU-Fraktion stellte daraufhin den Antrag, ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen. Dem Antrag schloss sich die Mehrheit der Ratsmitglieder an. Nur Oberbürgermeister Langner stimmte dagegen. Jetzt liegt das Ergebnis des Rechtsgutachtens vor - und gibt dem Stadtrat in der Steuerfrage Recht.

Laut Gutachten muss nicht jede einzelne Steuer den geforderten Satz erreichen. Vielmehr reiche es aus, wenn die Summe der Einnahmen stimme. Dann dürfe das Land in einem solchen Fall die Städtebaufördermittel nicht kürzen. Auf Koblenz treffe dies zu.

Landesregierung hat ursprüngliche Forderung abgeschwächt

Wie die Koblenzer Stadtverwaltung weiter mitteilt, hat auch die Landesregierung ihre ursprüngliche Ankündigung mittlerweile abgeschwächt: Im Einzelfall bestehe die Möglichkeit, Städtebauförderung zu bewilligen, wenn die Summe aller Steuereinnahmen stimmt. Wie die Verwaltung weiter mitteilt, stelle sich in diesem Kontext aktuell die Frage nicht mehr, ob die Grundsteuern erhöht werden müssten.

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