Das Amtsgericht Diez hat einen Mann zu 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt: Er hatte bei einer Kontrolle in einem Diezer Supermarkt keine Corona-Maske - angeblich aus medizinischen Gründen.
Das Amtsgericht Diez begründete die Verurteilung des Mannes damit, dass der Hamburger Arzt ihn nie untersucht hatte. Der 32-Jährige habe deswegen wissen müssen, dass das Attest falsch war. Trotzdem habe er es bei einer Kontrolle in einem Supermarkt in Diez Ende Dezember 2021 der Polizei gezeigt. In Rheinland-Pfalz galt bis Anfang April eine Maskenpflicht beim Einkaufen.
Der Arzt, der dieses falsche Masken-Attest ausgestellt haben soll, lebt nach eigenen Angaben in den sozialen Medien inzwischen in Portugal. In der Urteilsbegründung sagte der Richter am Amtsgericht Diez, der Mediziner habe zuvor auf Facebook damit geworben, jedem ein Masken-Attest auszustellen, der es wolle.
Verurteilter will Berufung einlegen
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Euro gefordert hatte, insgesamt also 1.200 Euro. Der Verurteilte hatte zuvor gefordert, dass er aus Mangel an Beweisen frei gesprochen werden solle. Er hatte sich vor Gericht selbst verteidigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Urteil in Diez kündigt Verurteilter Berufung an
Der Verurteilte kündigte im Gespräch mit dem SWR an, dass er Berufung gegen das Urteil einlegen wolle. Er sprach nach der Urteilsverkündung gegenüber dem SWR von einem "politischen Urteil", das "nach den Wünschen der Innenministerin" gefallen sei.
Der Mann beantwortete aber die Frage, warum er gerade von einem Hamburger Narkosearzt eine Bescheinigung hatte, der online für falsche Atteste geworben hatte, nur mit den Worten "kein Kommentar".
Zweiter Arzt hatte ebenfalls ein Attest ausgestellt
Vor dem Urteil hörte das Gericht erst einen weiteren Arzt aus Nastätten, bei dem der 32-Jährige in Behandlung gewesen sein soll. Auch er hatte dem Mann ein Attest ausgestellt, das ihn von der Pflicht befreite, eine Coronamaske zu tragen - offenbar wegen "erheblicher Atemnot" und "Panikattacken".
Dieser Arzt sagte aber ebenfalls vor Gericht aus, dass er dafür keine körperliche Untersuchung gemacht habe, sondern dem 32-Jährigen die Schilderungen über seine Beschwerden beim Besuch in der Praxis geglaubt habe.
Dieses Attest sei aber für das Urteil nicht relevant, so das Amtsgericht Diez, weil der Angeklagtebei der Kontrolle das offenbar falsche Attest des Hamburger Arztes vorgezeigt habe.