Angespannte Finanzlage bei Arztpraxen

Kassenärzte fordern Strafzahlung, wenn Patienten Termine nicht absagen

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Marcel Fehr
Marcel Fehr auf der CMT
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Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht sich für Strafzahlungen aus, wenn Patienten Termine ohne Entschuldigung nicht wahrnehmen. Auch in Rheinland-Pfalz sorgt das für Ärger.

Wenn ein Arzttermin nicht abgesagt wird und die Patienten nicht erscheinen, ist das ärgerlich und kostet Geld. Deshalb fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Strafgebühr, die von den Krankenkassen übernommen werden soll. Termine können laut KBV nicht zweimal vergeben werden, daher sei eine Ausfallgebühr der Krankenkassen angemessen. Einige Praxen verlangen bereits Strafgebühren von 40 bis 100 Euro. Auch in Rheinland-Pfalz ärgern sich viele Ärztinnen und Ärzte über unentschuldigte Ausfälle.

Großteil der Praxen könnte betroffen sein

In einer nicht-repräsentativen Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aus dem Jahr 2023 gaben zwei Drittel der befragten Praxen an, Probleme mit nicht abgesagten Terminen zu haben. Bei den meisten Arztpraxen würden die unentschuldigten Ausfälle fünf bis zehn Prozent der Termine betreffen.

Dermatologisches Zentrum in Kaiserslautern führt Ausfallhonorar ein

Das Dermatologische Zentrum Dr. Lorenz & Koll in Kaiserslautern hat vor kurzem ein Ausfallhonorar für nicht abgesagte Termine eingeführt. Patientinnen und Patienten müssen mindestens 24 Stunden vor ihrem Termin absagen, ansonsten werden mindestens 50 Euro fällig. Bei Ankunft an der Anmeldung erhalten sie ein Infoblatt, dass sie unterschreiben müssen.

Laut dem behandelnden Facharzt Martin Lorenz kommen solche nicht abgesagten Termine häufiger vor, als man denkt. Seine Praxis müsse täglich mehrere hundert Anfragen per Telefon, Mail und vor Ort stemmen. Nicht abgesagte Termine seien nicht nur finanziell eine Belastung, sondern auch unfair gegenüber allen anderen Patientinnen und Patienten, die auf einen Termin warten. Bisher hätten alle verständnisvoll auf die Einführung des Ausfallhonorars reagiert.

Die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Krankenkassen für den Verdienstausfall zahlen zu lassen, begrüßt der Hautarzt. Patienten, die Termine versäumen, würden dann auch von ihrer Krankenkasse wiederum mit regulatorischen Maßnahmen konfrontiert werden.

AOK Rheinland-Pfalz lehnt Forderung der KBV ab

Den Ärger vieler Arztpraxen über nicht abgesagte Arzttermine können die Vertreter der AOK Rheinland-Pfalz nachvollziehen. Eine pauschale Ausfallgebühr, die von den Krankenkassen übernommen werden soll, lehnen sie aber ab. Es sei unsolidarisch, die gesamte Versichertengemeinschaft für nicht wahrgenommene Arzttermine aufkommen zu lassen.

Ein gutes Terminmanagement mit elektronischen Erinnerungsservices im Vorfeld sei eine gute Möglichkeit, die Termineinhaltung der Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Dennoch sei es laut den Vertretern der AOK Rheinland-Pfalz höchst unsolidarisch, wenn monatelang wartende Patientinnen und Patienten aufgrund von nicht abgesagten Terminen nicht zum Zuge kommen.

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz: Rechnung sollte an Patienten gehen

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz erklärt auf SWR Anfrage, sie stimme der Forderung der Bundesvereinigung generell zu. Allerdings sieht sie nicht die Krankenkassen, sondern direkt die Patientinnen und Patienten in der Pflicht, Ausfallhonorare zu zahlen. Denn ihre Verantwortung sei es, Termine, die sie nicht wahrnehmen könnten, rechtzeitig abzusagen, so die KV Rheinland-Pfalz.

Sie betont auch, wie wichtig es sei, Termine einzuhalten bzw. rechtzeitig abzusagen, damit keine Zeitfenster blockiert werden, die andere Patientinnen und Patienten dringend benötigten. Wenn einer Praxis durch einen nicht abgesagten Termin Schaden entstehe, z.B. wenn eine ambulante OP nicht stattfinde oder ein MRT-Termin verpasst werde, sei ein Ausfallhonorar durchaus angemessen. Das zu erheben, und die Patienten und Patientinnen entsprechend darüber zu informieren, sei dabei Sache jeder einzelnen Praxis.

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