Das Amtsgericht Kaiserslautern hat im Prozess um Tierquälerei bei der Pferdemetzgerei Härting aus Kaiserslautern mehrere Urteile gesprochen.
Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass drei Mitarbeiter in mehreren Fällen Schweine, Rinder und Pferde unnötig gequält haben. Ein Mitarbeiter und der Sohn des Chefs der Metzgerei bekamen jeweils eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs bzw. drei Monaten. Der dritte Angeklagte wurde zu neun Monaten verurteilt, die zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem soll er 2.500 Euro an einen Tierschutzverein zahlen. Der Härting-Chef muss nach Angaben des Gerichts eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen, weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Auch die Firma an sich muss eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. Die Verteidigung will in Berufung gehen.
Schlachtung bei Härting nicht tierschutzgerecht
Vor drei Jahren waren Videos direkt aus dem Schlachtbetrieb der Metzgerei Härting aus Kaiserslautern aufgetaucht. Darauf zu sehen: Die Schlachtung von Tieren. Allerdings – so lautet der Vorwurf – sollen diese Schlachtungen nicht tierschutzgerecht durchgeführt worden sein. Dafür mussten sich der Chef der Metzgerei Härting, dessen Sohn und zwei weitere Mitarbeiter vor Gericht verantworten.
Der Richter begründete das Urteil hauptsächlich mit den Darlegungen einer Sachgutachterin. Diese berichtete, dass bei Kontrollen des Veterinäramts die Schlachtungen im Betrieb ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Auf vorgeführtem Videomaterial sei dies nicht mehr der Fall. Das würde zeigen, dass das Wissen über das korrekte Vorgehen vorhanden sei, das Leid der Tiere den Angeklagten aber egal gewesen sei, begründete der Richter das Urteil.
Mitarbeiter räumen Fehlverhalten teilweise ein
Die beiden Mitarbeiter des Betriebs entschuldigten sich während der Verhandlung dafür, welches Leid sie den Tieren angetan hätten. Der Sohn des Betriebsinhabers räumte ein, dass es zu Fehlern bei der Betäubung mancher Tiere gekommen sein könnte.
Tiere sollen bei Härting teilweise unsachgemäß betäubt worden sein
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern warf den vier Männern vor, in rund 80 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Konkret ging es darum, dass viele Schweine, Rinder und Pferde vor dem Bolzenschuss unsachgemäß betäubt worden sein sollen. Nach Angaben einer Gutachterin sei auf den rund 700 Stunden Videomaterial unter anderem zu sehen, dass die Tiere teilweise bei vollem Bewusstsein ausgeblutet wären.
Ausschnitte aus dem Videomaterial wurden auch bei der Verhandlung gezeigt. Die Gutachterin erklärte und kommentierte die Ausschnitte der Schlachtungen. Darauf zu sehen ist beispielsweise, wie ein Pferd noch beim Ausbluten blinzelt und die Beine an sich zieht. "Da hätte nachbetäubt werden müssen" sagt die Gutachterin zu diesem Moment.
Videomaterial aus Schlachthaus in Kaiserslautern aus unbekannter Quelle
Das Videomaterial stammt, so die Staatsanwaltschaft, aus fünf Wochen im September und Oktober 2021. Aufgenommen worden sei es mit zwei Kameras, die offenbar im Schlachtraum versteckt waren. Wer die Kameras dort angebracht hat, ist nicht klar. Die Videos seien anonym einer Kanzlei zugespielt worden. Diese hat dann offenbar einen Tierschutzaktivisten mit der Auswertung beauftragt.
Mahnwache von Tierschützern vor Amtsgericht Kaiserslautern
Dieser Aktivist war auch als Zeuge vor Gericht geladen. Er hat außerdem eine Mahnwache am frühen Morgen vor dem Amtsgericht Kaiserslautern organisiert. Etwa 20 Menschen aus der Region hatten vor dem Gerichtsgebäude mit Plakaten gegen Tierquälerei und die Metzgerei Härting protestiert. Laut eigenen Angaben hat der Aktivist bereits sieben Tierrechtsskandale aufgedeckt.