Für soziale Arbeit ist Vertrauen von großer Bedeutung. Das gilt insbesondere auch für Mitarbeiter von Fanprojekten der Fußballklubs. Diese fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch in Kaiserslautern.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte hat kürzlich "mehr und mehr" von polizeilichen Eingriffen in die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte berichtet. Aktuellstes Beispiel: Bei der Zweitliga-Partie zwischen dem Karlsruher SC und dem FC St. Pauli (4:4) im November des vergangenen Jahres hatten Karlsruher Fans Pyro-Technik gezündet. Elf Personen wurden dabei verletzt, darunter ein Kind.
Vorladung der Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe sorgt für Aufsehen
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte alle drei Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe als Zeugen vorgeladen. Das sorgte bundesweit für Aufsehen. "In Karlsruhe wird gerade versucht, diesen Kernbereich der sozialen Arbeit zu nutzen, um strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen", kritisiert das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit.
Zeugenvernehmungen in Ermittlungsverfahren Pyro-Skandal: KSC-Fanszene kritisiert Vorladungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hat Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe vorgeladen. Sie erhofft sich Fortschritte bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Heimspiel des KSC gegen St. Pauli im November.
"Das besondere Vertrauen, welches eine gelingende soziale Arbeit überhaupt erst ermöglicht, durch das Brechen der Schweigepflicht zu zerstören, hat weitreichende Auswirkungen über den Einzelfall hinaus", so das Bündnis weiter. Christian Hirsch unterstreicht dies. Er ist Bereichsleiter Streetwork und offene Jugendarbeit in Kaiserslautern und auch für das AWO Fanprojekt Kaiserslautern zuständig.
Bisher keine Eingriffe der Polizei in Arbeit des Fanprojekts Kaiserslautern
Das Fanprojekt gibt es seit 2007. Es kümmert sich um Fußballfans zwischen 14 und 27 Jahren. "Vertrauensschutz und die Freiwilligkeit sind das oberste Gebot", sagt Hirsch. Denn nur so lasse sich eine enge Beziehung aufbauen und schließlich auch am Verhalten so mancher problematischer Fans arbeiten.
In Kaiserslautern habe es bislang noch keine Eingriffe von Seiten der Polizei in die Arbeit der Mitarbeiter des Fanprojektes gegeben. "Wir pflegen einen professionellen Kontakt mit der Polizei, sehen uns am Spieltag und bei diversen Sicherheitsgesprächen", sagt der Bereichsleiter. Manchmal sei man dabei auch zwischen den Stühlen: "Wir sind für die junge Fanszene da und versuchen zu vermitteln." Das Fanprojekt sei in Kaiserslautern anerkannt und auch als Institution akzeptiert. Auch mit dem 1. FC Kaiserslautern sei die Zusammenarbeit sehr gut.
Anhänger des FCK fordern Schutz der Fanprojekte
Auch die Fans der Roten Teufel hatten das Thema im April beim Auswärtsspiel des 1. FC Kaiserslautern in Regensburg (0:0) aufgegriffen und mit Spruchbändern den Schutz der Fanprojekte sowie ein Zeugnisverweigerungsrecht generell für die soziale Arbeit gefordert.
Hirsch: "Zeugnisverweigerungsrecht würde helfen"
Christian Hirsch verweist auf die Bedeutung der Jugendhilfe - nicht nur im Fußballbereich. Sozialarbeit finde in vielen Fällen mit Menschen und Gruppen statt, die sich in schwierigen Situationen befinden. "Das kann nur durch eine intensive Beziehungsarbeit mit unseren Klienten funktionieren. Dadurch brauchen wir einen Vertrauensschutz. Wir wollen intensive Beratungsgespräche führen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht würde uns helfen, dass dieses Vertrauen nicht missbraucht wird", sagt der Bereichsleiter.
Bündnis appelliert an die Politik
Für ihn ist klar: "Da muss die Politik ran." Damit unterstreicht er auch die Forderungen des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit: "Das besondere Vertrauen, welches eine gelingende soziale Arbeit überhaupt erst ermöglicht, durch das Brechen der Schweigepflicht zu zerstören, hat weitreichende Auswirkungen über den Einzelfall hinaus." Soziale Arbeit brauche ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte beschreibt dies so: "Wir bieten jugendlichen und jungen Erwachsenen Fans Unterstützung und Begleitung an. Wir haben eigene Räume und leisten aufsuchende soziale Arbeit im Kontext Fußball." Mitarbeiter der Fanprojekte seien qualifizierte und professionelle Fachkräfte. Sie seien nah an der "Lebenswelt Fußball" und in einem "komplexen Netzwerk vieler verschiedener Institutionen" unterwegs.
Staatsanwaltschaft verweist auf gesetzliche Pflicht
Im Karlsruher Fall hat die Staatsanwaltschaft darauf verwiesen, dass die Mitarbeiter des Fanprojekts wegen ihrer Beobachtungen und ihres Wissens als Zeugen in Betracht kommen. Man sei gesetzlich verpflichtet, Straftaten aufzuklären. Diese Pflicht finde ihre Grenzen unter anderem im Zeugnisverweigerungsrecht, und das stehe den Mitarbeitern des Fanprojekts eben nicht zu.