Weil ein Jugendlicher einem anderen mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen hat, muss er jetzt ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Kaiserslautern entschieden.
Das Ganze hat sich im vergangenen Dezember im Volkspark in Kaiserslautern abgespielt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Verurteilte - damals 17 Jahre alt - einen Jugendlichen von hinten mit einem Hammer attackiert. Durch Schläge gegen die Schläfe sei der junge Mann auf den Boden gefallen. Dann habe der Verurteilte seinem 16-jährigen Opfer noch mehrfach gegen den Kopf getreten. Dafür muss der heute 18-Jährige nun ins Gefängnis.
Aus Anklage wegen versuchten Mordes wird Urteil wegen Körperverletzung
Durch die Schläge und Tritte gegen den Kopf hatte das Opfer mehrere lebensgefährliche Schädelbrüche erlitten. Seit Ende Mai lief gegen den Angeklagten ein Prozess am Landgericht Kaiserslautern, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht hat den 18-Jährigen jetzt zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Wegen schwerer Körperverletzung, aber auch, weil er von seiner Tat Bildaufnahmen gemacht hat und damit laut Gericht den "höchspersönlichen Lebensbereich" seines Opfers verletzt hat.
Ursprünglich war der 18-Jährige wegen versuchten Mordes angeklagt. Laut Anklage hat er durch die Attacke den Tod des 16-Jährigen mindestens billigend in Kauf genommen. Zu den Hintergründen der Tat machte das Gericht keine Angaben.
Attacke mit Hammer im Volkspark: Auch Mitangeklagte verurteilt
Im Prozess waren noch zwei andere Jugendliche angeklagt. Ein weiterer 18-Jähriger und eine 15-Jährige. Laut Anklage sollen sie den Hammer zum Tatort gebracht und das Opfer auch dorthin angelockt haben. Beide wurden nun unter anderem wegen Beihilfe zu schwerer Körperverletzung verurteilt.
Der 18-jährige Mitangeklagte ist laut Landgericht Kaiserslautern zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die 15-Jährige habe das Gericht unter anderem zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem darf sie ein Jahr lang keinen Kontakt zu den beiden Mitangeklagten haben.