Ein 74-jähriger Mann, der in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau in einem Altenheim wohnt, soll versucht haben eine Pflegerin zu töten.
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken wirft dem Senior vor, dass er sich Anfang April unbemerkt von hinten an die Pflegerin angeschlichen hat. Dann soll er ihr unvermittelt einen Schnürsenkel um den Hals gelegt und kräftig zugezogen haben. Laut Überzeugung der Staatsanwaltschaft nahm der Mann dabei zumindest billigend den Tod der Pflegerin in Kauf.
Kolleginnen retten Pflegerin nach Angriff
Die Frau hatte Glück, dass drei Kolleginnen in der Nähe waren, die ihr zur Hilfe eilten. Den drei Kolleginnen gelang es, den 74-Jährigen von seinem Opfer wegzuziehen. Das Opfer erlitt Würgemale am Hals.
74-Jähriger aus VG Bruchmühlbach-Miesau ist schuldunfähig
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft steht außer Frage, dass der 74-Jährige die Tat begangen hat. Allerdings sei er "aufgrund altersbedingter Erkrankungen" schuldunfähig, heißt es im Antrag der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Der Mann war nach der Tat zunächst kurzfristig in einem JVA-Krankenhaus untergebracht. Inzwischen befinde er sich in einer psychiatrischen Einrichtung.
Senior soll in psychiatrischer Einrichtung bleiben
Dort soll er, wenn es nach der nach Staatsanwaltschaft geht, auch dauerhaft bleiben. Einen entsprechenden Antrag hat die leitende Oberstaatsanwältin nun an das Landgericht Zweibrücken gestellt.
Prozess am Landgericht Zweibrücken wird es nicht geben
Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der 74-Jährige schuldunfähig ist, wurde keine Anklage erhoben, sondern ein Antrag auf die Unterbringung in der Psychiatrie gestellt. Das ist in solchen Fällen üblich. Hierbei gilt der Grundsatz: "Keine Strafe ohne Schuld." Die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gilt in so einem Fall nicht als Strafe, sondern Maßregel zur Besserung oder Sicherung des Beschuldigten.
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Angriffe auf Ärzte und Pfleger - auch in Rheinland-Pfalz längst Alltag. Gründe gibt es viele - aber was ist zu tun? Die Pflegekammer fordert Schutzmaßnahmen und ein Meldesystem.
Gewalt gegen Pflegekräfte ist keine Seltenheit
Mehr als die Hälfte der Bewohner einer Seniorenanlage in Rodalben im Kreis Südwestpfalz seien schon mal gewalttätig gegenüber Pflegekräften geworden, erzählt Einrichtungsleiter Oliver Milse. Die Gewalt gehe von Kratzen, an den Haaren reißen bis hin zu Schlägen. Am besten sei es dann, die Situation zu verlassen und später noch mal auf den Bewohner zuzugehen, sagt Milse. Gerade bei Demenzkranken komme es öfter vor. In solchen Fällen werde Rücksprache mit dem Hausarzt oder einem Psychiater gehalten und gegebenenfalls würden auch die Medikamente höher dosiert, berichtet er.
Auch in den Häusern des evangelischen Diakoniewerks Zoar aus Rockenhausen im Donnersbergkreis gab es früher etwa jeden Monat solche Gewaltvorfälle, sagt Direktorin Martina Leib-Herr. Seit zwei Jahren gebe es aber in jedem Haus einen sogenannten Deeskalations-Manager. Der Mitarbeiter wurde geschult, um frühzeitig erkennen zu können, in welchen Situationen bestimmte Bewohner aggressiv werden können. Ein Beispiel wäre, wenn ein Bewohner nicht mit großen Menschenmengen umgehen kann. Wenn der Mitarbeiter dann ein Warnsignal erkenne, könne er schnell auf die Person eingehen und Schlimmeres verhindern. „Zuneigung ist immer gut“, sagt Lieb-Herr. Heute seien deutlich weniger Heimbewohner aggressiv, noch maximal zehn Prozent, sagt Leib-Herr.
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