Dass Behinderteneinrichtungen in Rheinland-Pfalz mit Steuergeld unterstützt werden, ist politisch unstrittig. Um die Kontrolle dieser Hilfe wird jedoch seit Jahren gerungen.
In Rheinland-Pfalz gibt es rund 40 Behindertenwerkstätten. Zu den Betreibern gehören unter anderem das DRK, die Diakonie oder die Caritas. Sie kümmern sich in den Werkstätten darum, dass Behinderte Menschen arbeiten können. Dafür bekommen die Betreiber Geld vom Land – nach Einschätzung vom Rechnungshof rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Für die Behindertenhilfe insgesamt (zu der auch das Wohnen zählt) zahlen Land und Kommunen laut Rechnungshof pro Jahr rund 1,2 Milliarden Euro.
Rechnungshof wünscht sich Kontrolle, was mit Geld gemacht wird
Der Verdacht, dass dieses Geld nicht immer im Sinn der Behinderten Menschen eingesetzt wird, war schon 2015 aufgekommen. Der Landesrechnungshof hatte damals herausgefunden, dass das Land den Betreibern der Werkstätten das Steuergeld gab, ohne - wie gesetzlich vorgeschrieben - Verträge mit den Betreibern geschlossen zu haben. Darüber hinaus hatte der Rechnungshof herausgefunden, dass das Land auch darauf verzichtet hatte, systematisch zu prüfen, was die Betreiber mit dem Geld machen.
Die Befürchtung des Rechnungshofs: Da wo viel Steuergeld ohne Vertragsgrundlage und ohne Kontrollen gezahlt wird, gibt es die Gefahr, dass das Geld nicht immer im Sinn der Betroffenen eingesetzt wird. Er forderte deshalb vom Land systematische Kontrollen, auch ohne konkreten Anlass.
Land verklagt Betreiber der Behindertenwerkstätten
Die Betreiber weigerten sich aber strikt, sich ohne konkreten Anlass prüfen zu lassen. Sie verlangten, dass in einem Rahmenvertrag zunächst die Details einer Prüfung vereinbart werden müssten. Der Streit zog sich über Monate. In der Folge hatte das Land 2017 deshalb alle Betreiber von Werkstätten verklagt - ein wohl einmaliger Vorgang in Deutschland. Im Sommer 2018 gab es dann die außergerichtliche Einigung, einen Rahmenvertrag zu schließen und Kontrollen zu ermöglichen.
Im Dezember 2018 hatte der Landtag dann ein Gesetz verabschiedet, dass dem Land anlasslose Prüfungen ermöglicht. Sprich: Das Land hat das Recht, ohne konkreten Anlass und ohne Ankündigung zu kontrollieren, ob Sozialverbände das Steuergeld wirtschaftlich und im Sinn der Behinderten Menschen einsetzen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes hat die Landesregierung mit den Sozialverbänden nach Jahrzehnten den fehlenden Rahmenvertrag geschlossen.
Rechnungshof besteht auf anlasslosem Prüfrecht
Im Januar 2019 wurde dann aber bekannt, dass das Land in diesem Vertrag auf das anlasslose Prüfrecht verzichtet und Prüfungen nur nach konkretem Anlass vornehmen will. Der Rechnungshof warf dem Land vor, gesetzeswidrig zu handeln und forderte, dass sich das Land auch im Rahmenvertrag ein anlassloses Prüfrecht einräumen lassen solle. Dazu ist es laut Rechnungshof aber nicht gekommen.
Ende Oktober 2023 gab es dann in der "Rhein-Zeitung" ein Interview mit dem Finanzchef der Kreuznacher Diakonie zur wirtschaftlichen Lage des Sozialunternehmens. In diesem Interview erklärte der Finanzchef, dass der leichte Gewinn 2022 nur möglich gewesen sei, weil man Defizite in den Krankenhäusern mit Gewinnen unter anderem bei den Behindertenwerkstätten ausgleichen konnte. Der Präsident des Rechnungshofs, Berres, sagt: Überschüsse aus Behinderteneinrichtungen zur Quersubventionierung anderer defizitärer Bereiche zu nutzen, sei unzulässig. Deshalb seien die Äußerungen des Finanz-Chefs ein Anlass für eine Prüfung.
Erneute Diskussion über Kontrolle von Behindertenhilfe Steuergeld in RLP nicht im Sinne behinderter Menschen eingesetzt?
In Rheinland-Pfalz gibt es erneut den Verdacht, dass Steuergeld für die Behindertenhilfe nicht im Sinne der behinderten Menschen eingesetzt wird. Konkret geht es um die Bad Kreuznacher Diakonie.