Europawahl 2024

Diese Parteien sind zur Europawahl in Rheinland-Pfalz zugelassen

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Autor/in
Martin Heuser
Martin Heuser ist Redakteur bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz

Der Bundeswahlausschuss hat 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl am 9. Juni 2024 zugelassen. Eine Sonderrolle nehmen CDU und CSU ein.

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands, kurz CDU, tritt in allen Bundesländern außer in Bayern zur Wahl an. Dagegen tritt die Christlich-Soziale Union in Bayern e.V., kurz CSU, nur in Bayern an. Deshalb stehen auf den Stimmzetteln zur Europawahl auch nur 34 Wahlvorschläge, obwohl 35 zugelassen worden sind.

Neben den im Bundestag vertretenen Parteien CDU/CSU, SPD, AfD, Grünen, FDP und den nach der Spaltung ohne Fraktionsstatus sitzenden Abgeordneten von Linken und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), treten eine Vielzahl von Kleinstparteien an.

Die Reihenfolge der Parteien auf den Wahlzetteln zur Europawahl variiert von Bundesland zu Bundesland, je nachdem wie die Parteien und politischen Vereinigungen bei der vergangenen Europawahl abgeschnitten haben.

Diese Parteien stehen auf dem Wahlzettel zur Europawahl in Rheinland-Pfalz

Zum letzten Mal gute Chancen für Kleinstparteien

Die Chancen für diese Kleinstparteien, ins Europaparlament einzuziehen, sind deutlich höher als bei einer Bundestags- oder Landtagswahl. Denn anders als in vielen europäischen Ländern, wo es eine Sperrklausel von drei Prozent gibt, fehlt diese noch in Deutschland und in Spanien. Das heißt, wer in Deutschland einen Stimmenanteil von etwa 0,5 Prozent erreicht, kann mit einem Sitz im Straßburger Parlament rechnen.

Bei Europawahl 2029 wird es eine Sperrklausel von zwei Prozent geben

Allerdings wird es bei der nächsten Europawahl in Deutschland im Jahr 2029 wieder eine  Sperrklausel geben. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür im Februar den Weg freigemacht, indem es einen Antrag der Satirepartei "Die PARTEI" abgelehnt hat.

Der Rat der Europäischen Union hatte bereits 2018 seine Mitglieder dazu verpflichtet, eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent bei der Europawahl einzuführen. Deutschland muss also mindestens eine zwei-Prozent-Hürde in nationales Recht umsetzen. Bundestag und Bundesrat haben einer Sperrklausel in dieser Höhe bereits zugestimmt. Das Gesetz ist aber noch nicht in Kraft getreten.

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