Das Warten hat nun auch für die Studierenden ein Ende: Jetzt kann die Energiepreispauschale der Bundesregierung online beantragt werden. Für viele Betroffene eine Erleichterung. Doch der Andrang auf der Website ist enorm.
Lange wurde sie diskutiert, verändert und immer wieder aufgeschoben: Die Energiepreispauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler kann ab Mittwoch beantragt werden. Der Energiezuschuss besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. "Endlich!", sagt die Mainzer Studentin Anna-Lotta Jensen. Sie studiert im 6. Semester Politikwissenschaft, Publizistik und Amerikanistik an der Johannes Gutenberg-Universität.
"Ich bin sehr erleichtert, dass dieser Betrag auch wirklich kommt. Es wurde seit einem halben Jahr darüber gesprochen und man war sich ehrlich gesagt nicht mehr sicher, ob diese Soforthilfe überhaupt noch kommt.“ So wie Anna-Lotta ist es seit dem Herbst vielen Studierenden ergangen, die nach der Ankündigung erst einmal gewartet haben. Jetzt kann auf der dafür eingerichteten Plattform Einmalzahlung200.de der Antrag für die Energiepreispauschale gestellt werden. "200 Euro spielen eine sehr große Rolle", erzählt Anna-Lotta, die noch auf ihre Jahresabrechnung wartet. Die Miete sei bei ihr schon erhöht worden.
Doch am Mittwoch ist der Andrang auf der Website so groß, dass die Seite immer wieder nicht erreichbar ist oder die Antragstellenden in einen sogenannten Warteraum kommen. "Bitte haben Sie noch etwas Geduld", heißt es auf Einmalzahlung200.de. Da es so viele Besuche gebe, existiere der digitale Warteraum, um das "reibungslose" Funktionieren zu gewährleisten.
Wer kann die Energiepreispauschale bekommen?
Das Bundesbildungsministerium schätzt, dass insgesamt rund 3,5 Millionen junge Menschen die 200 Euro beantragen können. Anspruch auf die Energiepreispauschale haben Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung waren. An den Fachschulen machen Auszubildende zum Beispiel in den Bereichen Erziehung, Technik und Betriebswirtschaft ihre Lehre. Auch Teilzeit- oder dual Studierende, diejenigen, die ein Urlaubssemester machen oder ausländische Studierende sollen das Geld bekommen.
Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder ein "gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland zum Stichtag. Übrigens gibt es das Geld komplett steuerfrei und muss auch bei den Sozialleistungen nicht angerechnet werden.
Wie kann man die Einmalzahlung bekommen?
Um auf der Plattform Einmalzahlung200.de einen Antrag auf die Energieppreispauschale zu stellen, braucht man ein sogenanntes BundID-Konto. Damit weist man seine Identität nach, um Online-Behördengänge durchzuführen. Beispielsweise wird das schon genutzt, um sein BAföG digital zu beantragen.
Um ein BundID-Konto anzulegen, braucht es entweder die Online-Ausweisfunktion oder ein elektronisches Steuerzertifikat, das über das Portal Elster.de beantragt werden kann.
Außerdem benötigt man einen Zugangscode, der von der Hochschule oder Fachschule bereitgestellt wird. Die BundID kann auch über einen einfachen Zugang mit Benutzernamen und Passwort erstellt werden. Ist das der Fall, muss noch eine Pin von der Hochschule oder Fachschule vorliegen, die ebenfalls bei der Antragstellung angegeben werden muss. Um den Antrag vollständig auszufüllen, sollte eine Bankverbindung vorliegen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kommt eine Bestätigung per E-Mail.
Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag kritisierte zuvor die Dauer des Verfahrens. Außerdem hätten viele Studierende Probleme mit dem Verfahren, sagt Anna-Lotta. "Ich habe mich schon damit auseinander gesetzt und finde es schon schwierig, muss ich sagen." Gerade Studenten aus dem Ausland müssten sich erst einmal durch solche Anträge durchschlagen.
Warum haben manche Studierende das Geld schon vorher bekommen?
Um die Antragsplattform und ihre Mechanismen zu prüfen, gab es im Vorfeld eine Testphase. Da konnten knapp 13.000 Studierende die Einmalzahlung beantragen. Geprüft wurde, ob alle technischen und datenschutzrechtlichen Auflagen erfüllt werden und die Antragstellung reibungslos funktioniert. Die Testphase war laut dem Bundesbildungsministerium und dem Digitalministerium Sachsen-Anhalt erfolgreich. Nachdem ein BundID-Konto erstellt wurde, lag der durchschnittliche Zeitaufwand bei etwa drei Minuten. Das Bundesland Sachsen-Anhalt hatte den Testlauf organisiert. Die ersten 200-Euro-Einmalzahlungen für die Studierenden aus der Testphase sollen demnächst überwiesen werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten bereits im September 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Einen Energiezuschuss in gleicher Höhe hatten auch Rentnerinnen und Rentner im Dezember 2022 bekommen.
Wo gibt's Hilfe bei Problemen?
Bei konkreten Fragen zur Antragstellung kann auch die Info-Hotline 0800 2623 003 angewendet werden. Die Hotline ist dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Anna-Lotta Jensen wird wie ihre Kommilitonen nun den Antrag angehen. "Ich denke, dass sich viele darum kümmern werden, diese 200 Euro zu bekommen, zumal man sich auch gemeinsam dran setzen und sich gemeinsam durchfuchsen kann."