Die Aufsichtsbehörde ADD und das Bildungsministerium haben die Schulen im Land in einem Schreiben aufgefordert, Konzepte vorzulegen, wie sie die Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern kontrollieren.
Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) teilte auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag mit, dass die Schulen in Rheinland-Pfalz rechtlich dazu verpflichtet seien, die Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern zu überprüfen. Fehle ein Kind unentschuldigt, müsse dies den Eltern mitgeteilt werden.
Hubig: Konzepte müssen schriftlich festgehalten sein
Da das Ministerium laut Hubig aber keine Informationen darüber hat, wie viele Schulen Konzepte und Ablaufpläne zur Anwesenheitskontrolle besitzen, sei das Schreiben als Erinnerung und Aufforderung verfasst worden.
Aus Sicht des Bildungsministeriums müssten derartige Konzepte schriftlich niedergelegt werden, so die SPD-Politikerin. Damit werde sichergestellt, dass diese Vorgaben auch bei personellen Veränderungen in der Schulleitung, im Kollegium und im Sekretariat beachtet würden.
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