In Baden-Württemberg sollen Kandidierende für die Kommunalwahlen besser vor Hass und Hetze geschützt werden. Dafür wurde die Wahlordnung geändert.
Bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg im kommenden Jahr stehen die vollständigen Anschriften der Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr auf dem Stimmzettel. So sollen die Kandidierenden vor Angriffen und Anfeindungen geschützt werden. Am Dienstag trat eine entsprechende Verordnung in Kraft. Bei Bürgermeisterwahlen soll nur noch der Wohnort, bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen zusätzlich der Ortsteil angegeben werden.
Bedrohungen, Beleidigungen, körperliche Angriffe
Mehr als 400 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gab es laut Innenministerium in den letzten drei Jahren. Vor allem Beleidigungen und Bedrohungen, aber auch körperliche Angriffe. Die Änderung der Kommunalwahlordnung ist nach den Worten von Innenminister Thomas Strobl (CDU) eine Reaktion auf die psychische und physische Gewalt der Gemeinderäte teilweise ausgesetzt seien. Da wolle die Politik nun handeln, so Strobl.
Schüsse auf FDP-Politiker
Ein besonders drastischer Fall von Gewalt gegen Kommunalpolitiker ereignete sich im März in Hattenhofen (Kreis Göppingen). Dort wurde der FDP-Politiker Georg Gallus schwer verletzt als auf sein Haus Schüsse abgegeben wurden. Der oder die Täter konnten fliehen. Die Hintergründe der Tat sind nach wie vor unklar.
Kommunalwahl im nächsten Sommer
Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden zeitgleich mit den Europawahlen am 9. Juni 2024 statt. Bei den Kommunalwahlen wird über die Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1.101 Städten und Gemeinden des Lands ebenso abgestimmt wie über die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. In diesem Jahr dürfen erstmals schon 16-Jährige zur Wahl gehen und auch kandidieren. Der Landtag hat das Wahlrecht entsprechend angepasst.
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