Acht Jahre Haft für den Angeklagten, so lautet das Urteil des Landgerichts Ulm. Ein 25-Jähriger hatte im April einen 17-Jährigen mit einem abgebrochenen Flaschenhals lebensbedrohlich verletzt.
Der 25-Jährige hatte im April in einer Unterführung einen 17-Jährigen mit einem abgebrochenen Flaschenhals in den Hals gestochen und dabei so schwer verletzt, dass er nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Der Täter muss nun für acht Jahre ins Gefängnis.
Täter verfolgt mit gesenktem Kopf die Urteilsverkündung
An Händen und Füßen gefesselt war der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt worden. Der schmächtige junge Mann verfolgte mit gesenktem Kopf die Urteilsverkündung, in der der Richter vor allem auf die verheerenden Folgen der Tat hinwies: Beim Stich in den Hals war die Hauptschlagader des Opfers durchtrennt worden.
Der 17-Jährige wird lebenslang unter körperlichen und geistigen Behinderungen leiden. Durch den hohen Blutverlust hatte er einen Schlaganfall erlitten. Ein Arm ist gelähmt, auch das Sprach-und Denkvermögen ist stark eingeschränkt. Eine Ärztin hatte in dem Prozess ausgesagt, es sei ein Wunder, dass das Opfer den Operationssaal lebend erreicht habe.
Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert
Das Urteil gegen den 25-jährigen Täter fiel am Montagnachmittag und blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und einer Nebenklage. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahre gefordert.
Eine Nebenklage plädierte nach Auskunft einer Gerichtssprecherin auf eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren für den Angeklagten. Die Verteidigung hatte dagegen eine Freiheitsstrafe nicht über fünf Jahre gefordert. Der 25-jährige Angeklagte stand in Ulm wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung vor Gericht.
Streit von zwei Männergruppen
Am Tattag, dem 4. April dieses Jahres, war der 25-Jährige in der Unterführung am Ulmer Hindenburgring auf eine Gruppe junger Männer getroffen. Er habe sich bedroht gefühlt, so seine Aussage. Dann schlug er zunächst einem Jugendlichen, ebenfalls 17 Jahre alt, eine Flasche ins Gesicht. Dieser ging bewusstlos zu Boden und erlitt eine Platzwunde.
Andere aus der Gruppe wollten den Angreifer zur Rede stellen. Daraufhin griff der Tatverdächtige den anderen 17-Jährigen an und fügte ihm mit dem abgebrochenen Flaschenhals so schwere Verletzungen, dass das Opfer tagelang in Lebensgefahr schwebte. Wer die Konfrontation begann, konnte aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden, so das Gericht.
Täter ist nicht vorbestraft und hatte schwere Kindheit
Der Angeklagte hatte die Tat teilweise eingeräumt. Zu seinen Gunsten wertet das Gericht, dass er bislang nicht vorbestraft ist. Zudem hatte der 25-Jährige eine zerrüttete Kindheit mit drogen-und alkoholabhängigen Eltern und Gewalterfahrung. Dennoch hätte er nach Überzeugung des Gerichts die Folgen seiner Tat einschätzen können.
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