Am Landgericht Ulm soll am Montagnachmittag das Urteil wegen versuchten Totschlags gegen einen 25-Jährigen fallen. Der Angeklagte soll einen Jugendlichen mit einrm abgebrochenen Flaschenhals lebensgefährlich verletzt haben.

Urteil im Prozess um versuchten Totschlag

Lange Haftstrafe nach Attacke mit abgebrochenem Flaschenhals in Ulm

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Carola Kührig
Carola Kührig
Torsten Blümke
Torsten Blümke

Acht Jahre Haft für den Angeklagten, so lautet das Urteil des Landgerichts Ulm. Ein 25-Jähriger hatte im April einen 17-Jährigen mit einem abgebrochenen Flaschenhals lebensbedrohlich verletzt.

Der 25-Jährige hatte im April in einer Unterführung einen 17-Jährigen mit einem abgebrochenen Flaschenhals in den Hals gestochen und dabei so schwer verletzt, dass er nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Der Täter muss nun für acht Jahre ins Gefängnis.

Täter verfolgt mit gesenktem Kopf die Urteilsverkündung

An Händen und Füßen gefesselt war der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt worden. Der schmächtige junge Mann verfolgte mit gesenktem Kopf die Urteilsverkündung, in der der Richter vor allem auf die verheerenden Folgen der Tat hinwies: Beim Stich in den Hals war die Hauptschlagader des Opfers durchtrennt worden.

Der 17-Jährige wird lebenslang unter körperlichen und geistigen Behinderungen leiden. Durch den hohen Blutverlust hatte er einen Schlaganfall erlitten. Ein Arm ist gelähmt, auch das Sprach-und Denkvermögen ist stark eingeschränkt. Eine Ärztin hatte in dem Prozess ausgesagt, es sei ein Wunder, dass das Opfer den Operationssaal lebend erreicht habe.

Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert

Das Urteil gegen den 25-jährigen Täter fiel am Montagnachmittag und blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und einer Nebenklage. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahre gefordert.

Eine Nebenklage plädierte nach Auskunft einer Gerichtssprecherin auf eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren für den Angeklagten. Die Verteidigung hatte dagegen eine Freiheitsstrafe nicht über fünf Jahre gefordert. Der 25-jährige Angeklagte stand in Ulm wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung vor Gericht.

Urteilsverkündung am Landgericht in Ulm: Der 25-Jährige, der im April  in Ulm in einer Unterführung einen 17-Jährigen mit einem abgebrochenen Flaschenhals lebensgefährlich verletzt hat, muss acht Jahre ins Gefägnis.
Der 25-Jährige, der im April in Ulm in einer Unterführung einen 17-Jährigen mit einem abgebrochenen Flaschenhals lebensgefährlich verletzt hat, muss acht Jahre ins Gefängnis.

Streit von zwei Männergruppen

Am Tattag, dem 4. April dieses Jahres, war der 25-Jährige in der Unterführung am Ulmer Hindenburgring auf eine Gruppe junger Männer getroffen. Er habe sich bedroht gefühlt, so seine Aussage. Dann schlug er zunächst einem Jugendlichen, ebenfalls 17 Jahre alt, eine Flasche ins Gesicht. Dieser ging bewusstlos zu Boden und erlitt eine Platzwunde.

Andere aus der Gruppe wollten den Angreifer zur Rede stellen. Daraufhin griff der Tatverdächtige den anderen 17-Jährigen an und fügte ihm mit dem abgebrochenen Flaschenhals so schwere Verletzungen, dass das Opfer tagelang in Lebensgefahr schwebte. Wer die Konfrontation begann, konnte aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden, so das Gericht.

Täter ist nicht vorbestraft und hatte schwere Kindheit

Der Angeklagte hatte die Tat teilweise eingeräumt. Zu seinen Gunsten wertet das Gericht, dass er bislang nicht vorbestraft ist. Zudem hatte der 25-Jährige eine zerrüttete Kindheit mit drogen-und alkoholabhängigen Eltern und Gewalterfahrung. Dennoch hätte er nach Überzeugung des Gerichts die Folgen seiner Tat einschätzen können.

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