Czisch gegen Ansbacher

OB-Wahl in Ulm: Was Sie zur Stichwahl wissen müssen

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Catharina Straß
Catharina Straß

Wer macht das Rennen um das Amt des Oberbürgermeisters in Ulm? Am 17. Dezember treten Gunter Czisch (CDU) und SPD-Kandidat Martin Ansbacher in einer Stichwahl gegeneinander an.

Am 17. Dezember wählen die Ulmerinnen und Ulmer erneut ihren Oberbürgermeister. Beim ersten Wahlgang am 3. Dezember hatte keiner der Kandidierenden die absolute Mehrheit erreicht. In einer Stichwahl zwischen dem amtieren Oberbürgermeister, Gunter Czisch, und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden im Ulmer Gemeinderat, Martin Ansbacher, wird sich klären, wer in den nächsten acht Jahren Ulmer Stadtoberhaupt wird.

Stichwahl in Ulm: Warum Czisch gegen Ansbacher?

Bei der Stichwahl treten nur noch Gunter Czisch (CDU) und Martin Ansbacher (SPD) gegeneinander an, weil sie im ersten Wahlgang die besten Ergebnisse erzielt haben. Keiner von beiden holte die absolute Mehrheit: Czisch erreichte 43,2 Prozent und SPD-Kandidat Martin Ansbacher 29,7 Prozent.

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Dass es zum Zweikampf kommt, liegt an der Änderung des Kommunalwahlrechts in diesem Frühjahr. Demnach gibt es bei Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen beim zweiten Urnengang keine Neuwahl mehr. Bislang war es so, dass alle Kandidierenden nochmal antreten und zusätzlich neue Bewerberinnen und Bewerber hinzukommen konnten. In der Stichwahl nach neuem Recht sind nur noch die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zugelassen.

Die drei Kandidierenden Lena Schwelling von den Grünen (20,6 Prozent) und die beiden parteilosen Kandidaten Thomas Treutler (3,8 Prozent) und Daniel Langhans (2,6 Prozent) sind somit im ersten Wahlgang ausgeschieden.

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Kandidat-O-Mat als Wahlhilfe für Stichwahl

Welche Positionen die beiden Stichwahl-Kandidaten Czisch und Ansbacher vertreten und wie sie die Stadt in den kommenden acht Jahren als Oberbürgermeister gestalten wollen, können Sie zum Beispiel mithilfe des Kandidat-O-Maten im Internet herausfinden.

Wählen im Wahllokal oder per Briefwahl

Gewählt wird wieder vor Ort im Wahllokal oder per Briefwahl. Wählerinnen und Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung vom ersten Wahlgang mitbringen. Wer die nicht mehr hat, kann sich auch mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen. Am Wahltag sind die Wahllokale in Ulm zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Eine Übersicht über alle Wahllokale gibt die Stadt Ulm mit ihrem Wahllokalfinder.

Die Wahlurne im Einwohnermeldeamt
Am dritten Advent werden die Ulmerinnen und Ulmer erneut an die Wahlurne gebeten. Sie entscheiden, wer das Rennen um den Posten des Stadtoberhaupts gewinnt.

Wer darf bei Stichwahl in Ulm eigentlich wählen?

Prinzipiell dürfen alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Ulm eingetragen sind, bei der OB-Wahl abstimmen. Aber nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner dürfen wählen. Wahlberechtigt sind: Deutsche Staatsbürger und Bürger eines anderen EU-Mitgliedslandes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ulm haben und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind – dafür ist ein richterlicher Beschluss notwendig.

Briefwahlantrag noch bis Freitag möglich

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 15. Dezember, 18 Uhr, per E-Mail an wahlamt@ulm.de beantragt werden. Die Stadt empfiehlt, die Unterlagen selbst abzuholen, damit sie rechtzeitig ankommen. Auch persönliche Anträge sind möglich: Im Einwohnermeldeamt in der Olgastraße 66 ist ein Wahlschalter aufgebaut, der zu den Zeiten des Meldeamts besetzt ist. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kreuzchen vor Ort zu setzen und den Wahlschein direkt einzuwerfen. Außerdem geben die vier Dienstleistungszentren Wiblingen, Eselsberg, Böfingen, Söflingen Briefwahlunterlagen zu ihren Öffnungszeiten aus.

Die Wahlurne im Einwohnermeldeamt
Hier dreht sich alles um die Briefwahl: Im Erdgeschoss der Ulmer Bürgerdienste in der Olgastraße 66 hat das Team des Wahlamts einen Briefwahl-Schalter eröffnet. Vor Ort sind auch eine Wahlkabine und eine Wahlurne aufgebaut.

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen dem Wahlamt bis spätestens 17. Dezember um 18 Uhr vorliegen. Insbesondere in den letzten Tagen vor der Wahl sei es ratsam, die Unterlagen persönlich beim Wahlamt abzugeben, sagt Lea Bergmann, Sachgebietsleiterin Statistik und Wahlen. Den Wahlbrief können Wählerinnen und Wähler kostenlos mit der Deutschen Post verschicken. Der Leiterin des Wahlamtteams ist eines besonders wichtig: dass möglichst alle Wahlberechtigten auch wählen gehen.

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