Darf es zwei Zeitungen am selben Ort mit dem Namen "Zollern-Alb-Kurier" geben? Diese Frage wurde am Dienstag am Landgericht Stuttgart verhandelt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Der "Schwäbische Verlag" mit Sitz in Ravensburg liegt im Rechtsstreit mit der "Südwest Presse" aus Ulm, da im Zollernalbkreis derzeit zwei Zeitungen mit demselben Namen auf dem Markt sind. Herausgegeben werden die beiden "Zollern-Alb-Kuriere" von diesen beiden Verlagen. Der Vorsitzende Richter betonte in der Verhandlung am Dienstag im Landgericht Stuttgart mehrfach, dass es für Leser und Abonnenten "nicht gut" sei, dass es gerade zwei "Zollern-Alb-Kuriere" auf dem Markt gibt - wegen der Verwechslungsgefahr. Er werde aber die Argumente beider Seiten prüfen.
Aus Gemeinschaftswerk wurde Konkurrenzprodukt
Beide beharrten weiterhin auf ihren Positionen. Sie argumentierten mit früheren Verträgen, die zwischen der "Südwest Presse" und dem Balinger "Verlagshaus Hermann Daniel" bestanden, bis es am Jahresende vom "Schwäbischen Verlag" übernommen wurde und es damit zum Bruch kam. Bis dahin war der "Zollern-Alb-Kurier" ein Gemeinschaftswerk: Der überregionale Teil wurde von der "Südwest Presse" gestaltet, der lokale vom "Verlagshaus Hermann Daniel".
Markenrechtsstreit zwischen "Südwest Presse" und "Schwäbischem Verlag"
Bei der Gerichtsverhandlung geht es um Markenrecht. Aus der jahrzehntelangen Historie und Zusammenarbeit schließt die "Südwest Presse", dass es rechtens sei, auch einen "Zollern-Alb-Kurier" herauszugeben. Denn sie hatte seit den 1970er Jahren parallel zum "Verlagshaus Hermann Daniel" eine Lokalzeitung in Albstädter Teilgemeinden mit dem Titel "Zollern-Alb-Kurier/Schmiecha Zeitung" veröffentlicht. Die Verwendung dieses Titels sei so auch noch einmal 2015 in einem gemeinsamen Vertrag bestätigt worden. Der "Schwäbische Verlag" bleibt dabei, der Titel "Zollern-Alb-Kurier" sei seit dem Kauf des Verlagshauses und damit auch dem Vertragsende zwischen Verlagshaus und "Südwest Presse" allein seiner.
Wer hat den größeren Anteil am Titel?
Eine andere Frage wurde auch im Gerichtssaal debattiert: Macht der Lokalteil, also der hintere Teil mit Neuigkeiten aus der Region eine Zeitung zu der Zeitung und Marke, wegen der sie gekauft und wahrgenommen wird, oder der sogenannte Mantel, der vordere Teil der Zeitung mit Nachrichten aus Baden-Württemberg, Deutschland und der Welt? Auch da sind sich die Streitparteien uneins.
Der Titel "Zollern-Alb-Kurier" stehe für das, was die Lokalredaktion des Verlagshauses erarbeitet, sagte die Anwältin des "Schwäbischen Verlags", Bettina Linder aus Stuttgart, vor Gericht. Der Anwalt der "Südwest Presse", Christopher Wolf, argumentierte, seine Mandantin habe mit dem Mantelteil, dem "größeren Teil einer Zeitung", seit Jahrzehnten die Hauptarbeit geleistet und damit auch den größeren Anteil am Titel.
Landgericht Stuttgart entscheidet in einer Woche
Der "Schwäbische Verlag" will mit seinem "Antrag auf einstweilige Verfügung", der Auslöser für die Verhandlung am Landgericht Stuttgart war, stoppen, dass es eine zweite Tageszeitung mit demselben Namen gibt. Eine außergerichtliche Lösung hält er in der Frage um die Verwendung desselben Zeitungsnamens nicht für möglich und pocht auf eine Entscheidung des Gerichts.
Die "Südwest Presse" zeigte sich vor Gericht gesprächsbereit - für einen Vergleich, "ein gegenseitiges Geben und Nehmen", der dann noch weitere Streitfragen beinhalten müsste, sagte ihr Anwalt Christopher Wolf aus Stuttgart. Eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zur doppelten Verwendung des Namens "Zollern-Alb-Kurier" wird am Dienstag nächste Woche verkündet.