Er hat seinen Stiefsohn mit einer Gabel angegriffen und ihn aus dem Fenster gestoßen: Das Landgericht Hechingen hat einen 40-Jährigen wegen versuchten Totschlags verurteilt.
Das Landgericht Hechingen hat einen Mann wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er muss vier Jahre und sechs Monaten ins Gefängnis. Der Mann hat seinen Stiefsohn in Balingen mit einer Gabel angegriffen und ihn anschließend aus dem Fenster gestoßen.
Gericht: Stoß aus dem Fenster hätte tödlich enden können
Vorausgegangen war ein Streit zwischen dem 40-jährigen Angeklagten und seiner Frau, bei dem der Mann handgreiflich wurde. Das damals 16-jährige Opfer ging dazwischen, um seine Mutter zu schützen. Daraufhin griff der Angeklagte seinen Stiefsohn mit einer Gabel an. Anschließend stieß er ihn aus dem Fenster des Kinderzimmers. Der Jugendliche fiel sechseinhalb Meter in die Tiefe.
Das hätte tödlich enden können, so das Gericht. Dass der junge Mann überlebt habe und es also beim "versuchten Totschlag" blieb, sei reine Glückssache, so der Vorsitzende Richter.
Anklage: Versuchter Totschlag in zwei Fällen Stiefsohn mit Gabel angegriffen: 40-Jähriger in Hechingen vor Gericht
Erst soll er versucht haben seinen Stiefsohn mit einer Gabel zu töten, dann soll er ihn aus dem Fenster gestoßen haben. Ein 40-Jähriger steht in Hechingen vor Gericht.
Gericht: Häusliche Gewalt war vermutlich öfter Thema
Die Richter sind sich sicher, dass der Vorfall im März kein Einzelfall war. Man müsse davon ausgehen, dass der Stiefsohn schon öfter erlebt habe, wie seine Mutter vom Angeklagten geschlagen wurde, heißt es in der Urteilsbegründung.
Weiterhin wies das Gericht auf die schwierige Lage des inzwischen 17-jährigen Stiefsohnes hin. Anscheinend wurde der Sohn von seiner Mutter angehalten, den Angeklagten vor Gericht "in einem mildem Licht" dastehen zu lassen. Denn die drei gemeinsamen Kinder des Paares sollten nicht ohne Vater aufwachsen.
Ehefrau will mit Mann wieder zusammenkommen
Der Angeklagte zeigte im Prozess Reue. Immer wieder kam er auf seinen Glauben zu sprechen. Er betonte, dass er nach seiner Freilassung ein besserer Mensch werden wolle.
Während beim Gericht diesbezüglich Zweifel blieben, scheinen seine Versprechungen bei seiner Ehefrau besser anzukommen. Sie sagte im Prozess, dass sie ihren Mann "zurücknehmen" wolle.
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