Der Mann aus Reutlingen, der bei einer Hausdurchsuchung auf Polizisten geschossen hat, soll Mitglied der terroristischen Gruppierung um Prinz Reuß sein. Das hat der BGH festgestellt.
Aus einem jüngst veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht laut dpa-Informationen hervor, dass der Mann aus Reutlingen der terroristischen Gruppierung um den Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß angehört. Er soll demnach an Treffen dieser "Reichsbürger"-Vereinigung teilgenommen haben und in die Organisation eingebunden gewesen sein. Seit dem Schuss bei der Hausdurchsuchung des Mannes im März dieses Jahres in Reutlingen sitzt er in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen übernommen.
Versuchter Mord und Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
Zunächst hatte laut Deutscher Presseagentur (dpa) die oberste Anklagebehörde unter anderem nur wegen mehrfachen versuchten Mordes ermittelt. Wegen der neuen Hinweise bestehe nun aber der dringende Tatverdacht "der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens". Der Reutlinger soll der Gruppierung mehrere Waffen, Munition und andere militärische Ausrüstung gegeben haben. Im Juli 2022 sei der Beschuldigte der Vereinigung beigetreten. Gemeinsam mit Gleichgesinnten wollte er die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen, so der BGH.
Schusswechsel bei Durchsuchung in Reutlingen
Die Hausdurchsuchung bei dem Mann in Reutlingen im März 2023, bei der er auf Polizisten schoss, war die Folge einer Großrazzia im "Reichsbürger"-Milieu Anfang Dezember 2022. Der Mann soll die Polizisten im Wohnzimmer mit einer großkalibrigen Schusswaffe erwartet haben. Dann sei es zu einem Schusswechsel gekommen, bei dem ein Polizist am Arm getroffen wurde. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte damals bei seinem Besuch des Tatorts vor der "Reichsbürger"-Szene gewarnt und weiteres konsequentes Vorgehen angekündigt.
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