Wie genau das verheerende Feuer bei der Feier auf dem Firmengelände im Sommer 2022 entstanden ist, bleibt auch nach dem Prozess unklar. Der angeklagte Pyrotechniker muss zahlen.
Das Verfahren gegen einen Pyrotechniker im Prozess um den Großbrand bei Reifen-Göggel in Gammertingen (Kreis Sigmaringen) ist eingestellt. Er muss 15.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das ist das Ergebnis mehrtägiger Verhandlungen im Sigmaringer Amtsgericht. Bei dem Brand im Juli 2022 war ein Schaden von rund 25 Millionen Euro entstanden.
Feuerwerk könnte Brand bei Reifen Göggel verursacht haben
Eigentlich sollte es beim letzten Prozesstag noch einmal um die Frage gehen, ob das Feuerwerk bei der Hochzeitsfeier des Firmeninhabers Bruno Göggel den Brand ausgelöst hatte. Ein Gutachter hatte das für möglich gehalten. Feuerwerkskörper könnten sich zwischen Reifenstapel verirrt haben, die im Hof gelagert waren. Dort hätten sie dann die Abdeckplanen entzündet, die dann wiederum die Reifenstapel in Brand gesetzt haben.
Das Feuer sei an zwei unterschiedlichen Stellen ausgebrochen. Das spreche für das Feuerwerk als Brandursache. Allerdings war die Zerstörung durch das Feuer laut Spurensuchern der Polizei so groß gewesen, dass man keine Beweise mehr finden konnte.
Richterin: Mehrere Beteiligte haben Fehler gemacht
Im Prozess ging es um die Frage, ob der Pyrotechniker vorhersehen konnte, dass das Feuerwerk einen Brand auslöst. An den Verhandlungstagen im Amtsgericht Sigmaringen war dementsprechend die Nähe der gezündeten Feuerwerkskörper zu den Tausenden von Reifen Thema. Auch der Brandschutz bei dem großen Hochzeitsfest spielte eine Rolle. Die Richterin ging schließlich davon aus, dass mehrere Beteiligte in jener Nacht Fehler gemacht hatten, nicht nur der Pyrotechniker.
Weitere Klagen gegen den Pyrotechniker zu erwarten?
Die Richterin rechnet damit, dass möglicherweise noch zivilrechtliche Klagen auf den Pyrotechniker zukommen könnten. Da sei es nicht die Aufgabe des Strafrechts, ihn nochmal in Verantwortung zu ziehen.
Gegen einen Strafbefehl von über 120 Tagessätzen hatte der Angeklagte Anfang des Jahres Widerspruch eingelegt. Damit wäre er vorbestraft gewesen. So kam es zu dem Prozess am Amtsgericht Sigmaringen - in dem Fall mit etwas günstigerem Ausgang.
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