Nach Kritik eines YouTubers an dem niedrigen Grundsteuersatz für das Privatgrundstück von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut in Balingen, hat die Stadt nun nachgebessert.
Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) muss nun doch bald mehr Grundsteuer für ihr Grundstück in Balingen (Zollernalbkreis) zahlen als zunächst angenommen. Das hat der Gutachterausschuss der Stadt Balingen festgestellt.
Gutachterausschuss korrigiert Bodenrichtwert
Nach heftiger Kritik hat nun der Gutachterausschuss der Stadt Balingen seine ursprüngliche Bewertung korrigiert. Demnach liegt der neue Bodenrichtwert für den bebauten Teil des Grundstücks wie beim Nachbargrundstück bei 305 Euro pro Quadratmeter. Das Grundstück ist nun in einen forstwirtschaftlichen und einen bewohnten Bereich geteilt. Das Haus war laut Balingens Oberbürgermeister Helmut Reitemann (CDU) früher ein Forsthaus und ist seit den 40er-Jahren zum Wohnhaus umgebaut und immer wieder erweitert worden, bis 2018.
YouTuber löst Aufregung über Grundstück in Balingen aus
Ursprünglich war das über 8.000 Quadratmeter große Grundstück der Ministerin als forstwirtschaftliche Fläche deklariert worden. Das Wohnhaus der Ministerin, ein ehemaliges Forsthaus, blieb unbeachtet. In einem Youtube-Video hatte ein Mann aus Balingen vorgerechnet, dass der Villa von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut bei der Grundsteuer-Neuberechnung ab 2025 ein Bodenrichtwert von lediglich 60 Cent pro Quadratmeter zugrunde liegen würde. Dies hat die Stadt nun korrigiert.
Ministerpräsident Kretschmann warnt vor Spekulationen
Angesprochen auf den Fall der Wirtschaftsministerin warnte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor Spekulationen. Modellrechnungen würden nur den falschen Eindruck erwecken. Zum Schluss müssten die Städte Hebesätze festlegen und daraus ergebe sich die tatsächliche Grundsteuer, so der Ministerpräsident. Alles andere sei Spekulation, die die Menschen nur verunsichere.
Neue Bemessung der Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 wird es eine neue Grundsteuerberechnung geben. Sie ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, weil die bisherigen Kalkulationen auf veralteten Daten beruhen. Der neuen Bemessung des Grundsteuersatzes liegt unter anderem der Bodenrichtwert zugrunde.
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