Prozessauftakt am Landgericht Waldshut-Tiengen

Vater wegen Tötung seiner sechs Wochen alten Tochter angeklagt

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Vanessa Amann
Vanessa Amann, Reporterin Studio Freiburg

Ein 32-jähriger Mann soll im Mai dieses Jahres seine sechs Wochen alte Tochter am Arm gepackt und durch die Luft geschleudert haben. Das Baby ist an seinen Verletzungen gestorben.

Am Landgericht in Waldshut-Tiengen muss sich ein 32 Jahre alter Mann seit Dienstagmorgen wegen der Tötung seiner Tochter verantworten. Der 32-Jährige soll sein sechs Wochen altes Baby vor einem halben Jahr am Arm gezogen und durch die Luft geworfen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Bei seiner Festnahme Anfang Juni hatte der Mann angegeben, dass sich seine Tochter verschluckt und keine Luft mehr bekommen habe. Aus Panik habe er sie deshalb mehrmals geschüttelt. Vor Gericht schwieg der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch von Totschlag aus. Denn das Baby sei einige Meter durch die Luft geflogen und habe sich beim Aufprall lebensbedrohliche Verletzungen zugezogen.

Ärzte am Kinderspital stellen lebenserhaltende Maßnahmen ein

Fest steht, dass die Eltern nach dem Vorfall nicht den Notruf wählten. Mit dem schwerverletzten Säugling suchten sie das Spital Rheinfelden (Kanton Aargau) auf - das sei ein Fahrtweg von mindestens 20 Minuten, stellte der Vorsitzende Richter fest. Das sechs Wochen alte Kind musste bei der Ankunft reanimiert werden, so die Anklage. Noch am gleichen Tag wurde das Baby aufgrund der schweren Verletzungen in das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) verlegt.

Der Säugling hatte irreversible schwerste neurologische Schäden.

Der Halswirbelbruch des Säuglings habe zu einer dauerhaften Lähmung geführt, so die Staatsanwaltschaft. Nach rund vier Wochen haben die Ärztinnen und Ärzte am UKBB entschieden, die lebenserhaltenden Maßnahmen Ende Juni einzustellen.

Eltern durften Krankenhaus nicht mehr betreten

Wie die Verteidigung heute sagt, hätten die Eltern ein Hausverbot für das Kinderspital beider Basel erhalten. Die Entscheidung, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen, sei vom Jugendamt und den behandelnden Ärzten getroffen worden. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen. Im weiteren Prozess sollen nun Zeugen aussagen. Das Urteil wird Mitte Dezember erwartet.

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