Die Ex-Bürgermeisterin von Müllheim bekommt Schadenersatz zugesprochen. In ihrer Amtszeit hatte sie weniger Geld bekommen als ihr Vorgänger und Nachfolger.
Der Müllheimer Ex-Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich (parteilos) steht nachträglich die gleiche Entlohnung zu wie ihrem männlichen Amtsvorgänger und ihrem männlichen Nachfolger. Die Stadt Müllheim müsse der einstigen Rathauschefin eine Differenz von etwa 50.000 Euro nachzahlen, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg laut einer Mitteilung vom Dienstag.
Politikerin moniert Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts
Siemes-Knoblich hatte Schadenersatz auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geltend gemacht. Der Pressesprecher des Gerichts bestätigte bereits am Montag auf Anfrage, dass der Klage der Ex-Bürgermeisterin stattgegeben wurde. Der Betrag der Zahlung war aber zunächst offen geblieben. Die Stadt im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald müsse auch für das zukünftige Altersgeld ihrer früheren Rathauschefin die Differenz begleichen, urteilte das Gericht.
Die einstige Kommunalpolitikerin hatte einen Fall von Geschlechterdiskriminierung gesehen. Denn sowohl ihr Vorgänger als auch ihr Nachfolger seien in einer höheren Besoldungsgruppe eingestuft gewesen.
Stadt Müllheim prüft Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts
Die Stadt Müllheim kündigte ihrerseits an, nach Eingang des schriftlichen Urteils zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten werde. Die Stadtverwaltung sei weiter überzeugt, dass die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 zur Einstufung "nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung" getroffen wurde. "Ein Rechtsmittel würde dazu führen, dass der VGH Baden-Württemberg die Sach- und Rechtslage vollständig noch einmal prüft", teilte Bürgermeister Martin Löffler (SPD) mit.
Rechtsstreit nach gescheiterten Vergleichsgesprächen um Equal Pay
Astrid Siemes-Knoblich hatte im vergangenen Jahr gesagt, es habe Vergleichsgespräche mit der Stadt gegeben. Diese seien aber im Sinne von Equal Pay - also gleiches Gehalt zwischen Männern und Frauen - unbefriedigend verlaufen. Siemes-Knoblich hatte auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geklagt, weil sie als Bürgermeisterin der Stadt Müllheim weniger verdient haben soll als ihre männlichen Vorgänger und ein Nachfolger.
Gemeinderat stufte Bürgermeisterin in niedrigere Besoldungsgruppe
Astrid Siemes-Knoblich war von 2011 bis 2019 Bürgermeisterin der Stadt. Im Jahr 2011 hatte der Gemeinderat entschieden Siemes-Knoblich in eine niedrigere Besoldungsgruppe als die Männer einzustufen. Der Gemeinderat habe, entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Stelle in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft und dabei die besondere Schwierigkeit des Amtes in Müllheim unberücksichtigt gelassen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.