Plädoyers am Landgericht Gießen

Ayleen-Prozess: Staatsanwalt und Verteidiger fordern lebenslange Haft

Stand

Lebenslang wegen Mordes an Ayleen: Der Verteidiger von Jan P. hat sich in seinem Plädoyer weitgehend der Anklage angeschlossen. Auch der 30-Jährige selbst meldete sich zu Wort.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14 Jahre alten Ayleen aus Gottenheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) hat sich der Verteidiger des Angeklagten in seinem Schlussplädoyer am Montag in weiten Teilen der Anklage angeschlossen.

Anwalt Henner Maaß sagte über den Angeklagten: "Es ist klar: Er wird wegen Mordes zu verurteilen sein." Allerdings komme als Mordmerkmal lediglich die Verdeckungsabsicht in Frage. Es sei nicht zu beweisen, dass P. tatsächlich versucht habe, Ayleen zu vergewaltigen oder sie tatsächlich vergewaltigt habe.

Der Verteidiger zog auch die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragte Sicherungsverwahrung nicht in Zweifel. Aber: Eine besondere Schwere der Schuld könne nicht angenommen werden, so Maaß, unter anderem aufgrund des aus seiner Sicht nicht nachweisbaren sexuellen Motivs bei der Tötung.

Heike Borufka (Hessischer Rundfunk), berichtete am Montag aus Gießen für die ARD:

Angeklagter äußert sich: "Es tut mir leid"

Überraschend nahm am Schluss auch Jan P. selbst noch die Möglichkeit wahr, persönlich das Wort zu ergreifen. Er sagte: "Ich schließe mich der Verteidigung an und es tut mir leid." Es war der erste vollständige Satz, den der Angeklagte während des fast dreieinhalb Monate andauernden Prozesses gesagt hat.

Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Landgericht Gießen ihre Plädoyers gehalten. Beide forderten eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Außerdem plädierten sie dafür, dass der 30-Jährige im Anschluss an seine Haft in Sicherungsverwahrung kommt.

Urteil wird für Donnerstag erwartet

Laut Staatsanwaltschaft steht fest, dass P. Ayleen getötet hat. Dies hatte er zu Beginn des Verfahrens bereits gestanden. Als Mordmerkmale kämen sowohl die Befriedigung des Geschlechtstriebs als auch die Verdeckung einer Straftat in Frage, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger. Das Urteil in dem Aufsehen erregenden Prozess soll voraussichtlich am Donnerstag fallen.

Gutachter: Angeklagter zeigte weder Reue noch Mitleid

Nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters ist der Angeklagte voll schuldfähig. Zugleich bestehe ein hohes Risiko, dass der Mann weitere sexuell motivierte Tötungsdelikte begehen könnte, sagte der psychiatrische Sachverständige vergangenen Mittwoch vor Gericht. Er gehe von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen aus. So hatte der Angeklagte nach Angaben des Gutachters bislang weder Reue noch Empathie oder Mitleid gezeigt.

Ayleens Fall gilt als Fall von "Cybergrooming"

Ayleen und ihr mutmaßlicher Mörder sollen sich über sexualisierte Chats in sozialen Netzwerken und ein Online-Spiel gekannt haben. Die Tat gilt als ein Beispiel für das sogenannte Cybergrooming, also die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet.

Blumen, Grablichter und Briefe an Ayleen, die Nachbarn, Freunde und Bekannte vor dem Rathaus in Gottenheim abgelegt haben.
Mit Blumen und Kerzen gedachten Anwohner in Gottenheim der getöteten Ayleen.

Am 21. Juli vergangenen Jahres soll der verurteilte Sexualstraftäter das Mädchen in ihrem Heimatort Gottenheim bei Freiburg abgeholt und sie in ein Waldgebiet nahe Langgöns in Hessen gebracht haben. Dort soll der Mann versucht haben, die Schülerin zu vergewaltigen, und sie schließlich erwürgt haben. Ihre Leiche soll er mit dem Auto zum Teufelsee nahe Echzell im Wetteraukreis gebracht und versenkt haben.

Zum Prozessbeginn vor gut drei Monaten hatte der Mann die Tötung des Mädchens eingeräumt und angegeben, die Tat sei im Streit geschehen. Die Ermittler sind jedoch davon überzeugt, dass sie sexuell motiviert war.

So berichtete SWR Aktuell Baden-Württemberg im Juni über den Prozessauftakt:

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Gottenheim/Hessen

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