Im Prozess um den Tod der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim wurde am Mittwoch ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt. Es erklärt den Angeklagten für voll schuldfähig.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) wurde heute ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt. Am 13. Prozesstag sagte ein Sachverständiger vor dem Landgericht Gießen aus, der Angeklagte Jan P. sei voll schuldfähig. Bereits am ersten der 15 angesetzten Prozesstage hatte der 30-jährige Hesse zugegeben, die Schülerin getötet zu haben.
Angeklagter Jan P. wird als "gefährlich" eingeschätzt
Der psychiatrische Gutachter bezeichnet Jan P. als einen Menschen, der emotional nicht erreichbar sei, sich nicht an Regeln halte. Empathie bedeute das verstehende Einfühlen, das Mitfühlen, das Mitschwingen mit einem anderen Menschen, so der Sachverständige. Ein Mensch, der nicht zu Empathie fähig ist, empfinde auch keine Schuld oder Reue. Der Angeklagte wolle Macht und Dominanz ausüben, halte sich nicht an Regeln. All das sei in seiner Persönlichkeit verankert, schlussfolgert der Sachverständige. Er sei nicht seelisch krank, aber gefährlich.
Reporterin Heike Borufka (HR) fasst das Gutachten vor dem Landgericht Gießen zusammen:
Psychiatrische Behandlung ohne Erfolg
Entscheidend für das Gericht ist die Gefährlichkeit, die Frage, ob es eine Sicherungsverwahrung anordnet oder nicht. Im Gespräch mit dem Sachverständigen habe der Angeklagte geäußert, er wolle in seiner Haft Ruhe und uneingeschränkten Medienkonsum genießen. Eine Therapie lehnte Jan P. dem Sachverständigen zufolge klar ab. In der Vergangenheit war der Angeklagte bereits zehn Jahre lang in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht - dies habe keinen positiven Effekt gehabt. Auch nach dieser stationären Behandlung habe er sich Autoritäten entzogen, Regeln ignoriert und gesellschaftliche Normen nicht akzeptiert.
Urteil wird kommende Woche erwartet
Das Fazit des psychiatrischen Gutachtens lautet, Jan P. hat eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen. Normen und Werte, wie sie in der Gesellschaft verankert sind, gelten für ihn nicht. Er war, so das Gutachten, erzieherisch nicht erreichbar und scheint es auch weiterhin nicht zu sein. Das Urteil im Prozess um die getötete Ayleen aus Gottenheim wird am Mittwoch oder Donnerstag kommender Woche erwartet.