In Freiburg sind im vergangenen Jahr vier Frauen von ihren Lebensgefährten oder Ex-Partnern getötet worden. Die Zahl der Femizide nimmt zu. Wie können Frauen besser geschützt werden?
Jede dritte Frau in Deutschland hat laut Bundesfamilienministerium schon einmal körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt. Jede vierte Frau musste diese Erfahrung in einer aktuellen oder in einer vergangenen Beziehung machen. Und auch in Südbaden nimmt die Gewalt in Partnerschaften zu. Allein in Freiburg wurden laut Polizei im letzten Jahr vier Frauen von ihren Lebensgefährten oder Ex-Partnern getötet. Das sind 13 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren.
Was ist ein Kontakt- und Annäherungsverbot?
Neben körperlicher Gewalt sind manche Beziehungen auch von psychischer Gewalt geprägt. Dazu gehören auch Beleidigungen, Erniedrigungen oder Drohungen. Sie können dazu führen, dass sich eine Person nicht mehr sicher fühlt und Schutz sucht. In solchen Fällen kann beim Familiengericht ein Kontakt- und Annäherungsverbot beantragt werden. Ein solches Verbot hat zur Folge, dass sich die beschuldigte Person nur noch bis zu einem gerichtlich festgelegten Radius der Wohnung des potenziellen Opfers nähern darf. Bei einem Kontaktverbot ist außerdem jede Form der Kontaktaufnahme untersagt.
Wie erwirkt man ein Kontakt- und Annäherungsverbot?
Um ein Kontakt- und Annäherungsverbot zu erwirken, stellt das mögliche Opfer einen Antrag beim Familiengericht. Dort wird überprüft, ob der Beschuldigte bereits aktenkundig ist. Sieht das Familiengericht eine Gefahr für das potentielle Opfer, wird derjenige, gegen den das Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt werden soll, per Post benachrichtigt. Er hat dann die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Kritik am Kontakt- und Annäherungsverbot
Ein Kontakt- und Annäherungsverbot durchzusetzen, kann allerdings dauern: "Bis es tatsächlich in Kraft tritt, können bis zu zwei Wochen vergehen", so die Freiburger Rechtsanwältin Claudia Meng. Das Verfahren sei für Laien zudem sehr kompliziert.
Annäherungsverbot gewährleistet keinen ständigen Polizeischutz
Durch ein Kontakt- und Annäherungsverbot soll von einem möglichen Täter keine Gefahr mehr für sein Opfer ausgehen. Ein solches Verbot beruht darauf, dass sich der Beschuldigte an die gerichtlichen Vorgaben hält. Im Jahr 2022 hat das Polizeipräsidium Freiburg jedoch 109 Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz registriert. Diese Verstöße sind Straftaten und werden vom Gericht meist mit Geldstrafen geahndet.
Wenn sich ein Beschuldigter seinem möglichen Opfer unerlaubt nähert, muss die Polizei jedoch erst einmal davon erfahren, bevor sie eingreifen kann. Bei einem Annäherungsverbot kann die Polizei keine der beiden Seiten dauerhaft beobachten.
In anderen Ländern kann die Polizei potenzielle Täter mit einer Fußfessel überwachen. Sobald ein Angreifer in den Schutzradius eindringt, wird die Polizei automatisch alarmiert. Die französische und spanische Polizei arbeiten bereits mit diesem elektronischen Monitoring, in der Schweiz läuft dazu aktuell ein Modellversuch.
Verdacht auf Femizid in Bonndorf
Im Juni wurde in Bonndorf (Kreis Waldshut) eine 35-Jährige mutmaßlich von ihrem getrenntlebenden Ehemann getötet. Er soll das gerichtlich angeordnete Annäherungsverbot missachtet haben:
Ehemann ist Tatverdächtiger Getötete Frau aus Bonndorf: Messerangriff war Todesursache
In Bonndorf (Kreis Waldshut) ist am Freitagnachmittag eine Frau nach einem Messerangriff gestorben. Ihr getrennt lebender Ehemann ist weiterhin in Untersuchungshaft.
Mehr zum Thema Gewalt gegen Frauen
Eine Betroffene über häusliche Gewalt "Er hat mir mehrmals gedroht, mich umzubringen"
Mandy Kaema wurde von ihrem Ex-Mann über Jahre missbraucht und bedroht. Nach Jahren kann sie sich aus der Beziehung befreien und findet Hilfe in einem Freiburger Frauenhaus.