Birgit Reuner aus Villingen-Schwenningen braucht eine neue Brille. Die Krankenkasse verlangt für die Kostenübernahme ein Rezept. Sie sucht lange, bis sie einen Arzt findet.
Als Birgit Reuners Brille kaputt geht, beginnt für sie eine Odyssee. Ihre Sehkraft ist stark eingeschränkt, deshalb braucht sie eine Brille mit vielen Extras. Eine Brille mit dünnen Gläsern kostet extra viel Geld, in Birgit Reuners Fall 839 Euro. Geld, das die 57-Jährige nicht hat, denn sie lebt von Altersgrundsicherung.
Krankenkassen zahlen nur in Ausnahmefällen für Brillen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen für eine neue Brille einen Anteil der Kosten - unter bestimmten Voraussetzungen. Sobald die Sehkraft so stark eingeschränkt ist, dass der Alltag ohne Brille nicht zu bewältigen ist. Laut Verbraucherzentrale Deutschland gilt das ab einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mindestens sechs Dioptrien, bei einer Hornhautverkrümmung und mindestens 4,25 Dioptrien oder einer maximalen Sehkraft von weniger als 30 Prozent. Wenn ein Anspruch auf Bezuschussung besteht, rechnet der Optiker dies meist direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Lange Suche nach Augenarzt
Birgit Reuner beantragt einen Zuschuss bei ihrer Krankenkasse. Diese verlangt von ihr für die Genehmigung jedoch eine augenärztliche Verordnung, also ein Rezept. Nun steht Birgit Reuner vor dem eigentlichen Problem: Im Schwarzwald-Baar-Kreis, wo sie lebt, gibt es keine Augenarztpraxis, in der sie in absehbarer Zeit einen Termin bekommen könnte.
Spendenbereitschaft nach Zeitungsartikel
Aus Verzweiflung wendet sie sich schließlich an eine regionale Tageszeitung. Sie hat Glück: nach einem Artikel in der Zeitung über ihren Fall helfen mehrere Menschen mit einer Spende und sie erhält sogar einen Termin bei einem Augenarzt im Nachbarlandkreis Rottweil. Mit der Verordnung erhält sie von der Krankenkasse letztendlich einen Zuschuss von 240 Euro.