Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Untersuchungshaft gescheitert. Sie wurde nicht zugelassen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsklage des "Querdenken"-Initiators Michael Ballweg nicht zur Entscheidung angenommen. Ballweg hatte gegen seine andauernde Untersuchungshaft geklagt. Auch der Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei damit gegenstandslos, so ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts.
Aus dem am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsbeschluss geht hervor, dass die Verfassungsbeschwerde von Ballweg in mehreren Punkten unzulässig ist. So sei sie nicht genügend begründet, es fehlten Unterlagen und es gebe Fehler beim Rechtsweg. Unter anderem moniert das Verfassungsgericht, dass Ballweg oder dessen Anwalt keine "Anhörungsrüge gemäß der Strafprozessordnung" erhoben habe und damit der Rechtsweg vor der Verfassungsbeschwerde nicht ausgeschöpft gewesen sei. Auch seien polizeiliche Vermerke, die Bestandteil der Akte seien, nicht vorgelegt worden - und zwar genau die, die laut Gericht belegen, warum Ballweg unter dringendem Tatverdacht steht.
Neben diesen formalen Gründen führt das Gericht aus, dass auch inhaltlich keine Anzeichen für einen Verfassungsverstoß vorlägen, "wenngleich eine tiefergreifende verfassungsrechtliche Überprüfung aufgrund des lückenhaften Beschwerdevortrags nicht möglich ist", so das Gericht in einer Mitteilung.
Schon Oberlandesgericht hatte Beschwerde von Ballweg abgelehnt
Anfang Januar 2023 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Ballweg auch über die Frist von einem halben Jahr hinaus wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss und einen neuen Haftbefehl ausgestellt. Eine Woche später blieb eine Haftprüfung vor dem Amtsgericht Stuttgart erfolglos.
Vorwürfe: Betrug und Geldwäsche
Ballweg wurde im Juni 2022 festgenommen und sitzt seitdem wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Er wird des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und der Geldwäsche dringend verdächtigt.
Seine Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Dieser Schritt steht ihm nach Angaben des Gerichtssprechers jetzt auch offen.
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